Betriebsführung. Elektronische Rechnungen sind bald Pflicht

Der Gesetzgeber hat mit Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes Ende März die Verpflichtung zur Nutzung elektronischer Rechnungen gesetzlich verankert. Das trifft auch Sie als Landwirte. Ab dem 1. Januar 2025 müssen Sie den Empfang von Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format (E-Rechnung) gewährleisten. Für Ausgangsrechnungen ist eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2027 vorgesehen.

Landwirtschaft. Gewinne und Einkommen steigen 2022/23 deutlich

Die durchschnittlichen Einkommen und Betriebsgewinne in der deutschen Landwirtschaft haben sich im Wirtschaftsjahr 2022/23 – und damit zum zweiten Mal in Folge – deutlich verbessert. Laut der Hochrechnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) stieg das durchschnittliche Einkommen je Arbeitskraft in den Haupterwerbsbetrieben gegenüber dem Vorwirtschaftsjahr um 32 Prozent auf rund 61.000 Euro.