Maschinenversicherung. Die Versicherungssumme wird häufig zum Problem

Ein Maschinenbrand in der Ernte ist leider nicht selten. Der Absicherung Ihrer Schlüsselmaschinen sollten Sie daher ganz besonderes Augenmerk widmen. Auf welche Details es zu achten gilt, zeigt Torsten Kaiser-Schröder.

Betriebsführung. Elektronische Rechnungen sind bald Pflicht

Der Gesetzgeber hat mit Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes Ende März die Verpflichtung zur Nutzung elektronischer Rechnungen gesetzlich verankert. Das trifft auch Sie als Landwirte. Ab dem 1. Januar 2025 müssen Sie den Empfang von Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format (E-Rechnung) gewährleisten. Für Ausgangsrechnungen ist eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2027 vorgesehen.

Steuern. Vorsteuerabzug beim Wechsel der Besteuerungsform

Der BFH hat in einem aktuellen Urteil die Regeln für den Vorsteuerabzug geklärt, wenn zur Regelbesteuerung gewechselt wird. Demnach ist der Vorsteuerabzug zu berichtigen. Er kann nicht im letzten Jahr der Pauschalierung schon in Anspruch genommen werden.

Steuern. Biogasabwärme zur Trocknung umsatzsteuerfrei?

Eine GmbH, die eine Biogasanlage betreibt, stritt mit dem Finanzamt über die Frage, wie Abwärme eines BHKW, die unentgeltlich zur Trocknung von Holzhackschnitzeln abgegeben wird, umsatzsteuerlich zu behandeln ist.

Betriebsführung. Stromsteuer sinkt auch für Landwirte

Die Bundesregierung hat mit dem ersten Haushaltsfinanzierungsgesetz beschlossen, die Stromsteuer für Unternehmen in den Jahren 2024 und 2025 von aktuell 2 Ct/kWh auf 0,05 Ct/kWh zu senken. Begünstigungen nach § 9 b Stromsteuergesetz gelten für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

Pachtverträge. Augenmerk auf nötigen Unterschriften

Für einen wasserdichten Vertrag ist es erforderlich, dass sämtliche Parteien die Urkunde unterschreiben – oder es braucht einen Vertretungszusatz. Worauf Sie dabei achten müssen, zeigt Hendrik Schulz.

Steuern. Berücksichtigung eines Verlusts aus Gesellschafterbürgschaft

Laut BFH können Forderungsverluste aus Bürgschaften als Verluste aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen sein. Hier erfahren Sie mehr zu diesem Thema.