Eine Milchvieh-GbR musste wegen der 600 000-€-Umsatzgrenze in die Regelbesteuerung wechseln. Wie dabei mit dem Vorsteuerabzug umzugehen ist, hat der BFH jetzt konkretisiert. (Foto: landpixel)

Steuern. Vorsteuerabzug beim Wechsel der Besteuerungsform

Der BFH hat in einem aktuellen Urteil die Regeln für den Vorsteuerabzug geklärt, wenn zur Regelbesteuerung gewechselt wird. Demnach ist der Vorsteuerabzug zu berichtigen. Er kann nicht im letzten Jahr der Pauschalierung schon in Anspruch genommen werden.