Zur Wahrung der Schriftform muss der Vertrag von allen Vertragsparteien unterschrieben werden. Bei Erben- oder Miteigentumsgemeinschaften kann
dies zum Stolperstein werden. (Foto: landpixel)

Pachtverträge. Augenmerk auf nötigen Unterschriften

Für einen wasserdichten Vertrag ist es erforderlich, dass sämtliche Parteien die Urkunde unterschreiben – oder es braucht einen Vertretungszusatz. Worauf Sie dabei achten müssen, zeigt Hendrik Schulz.

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