
Mehr Netto vom Brutto für Ihre Mitarbeiter
Inflationsprämie. Als Dankeschön oder Motivationsspritze: Welche Leistungen können Sie Ihren Mitarbeitern steuerfrei bieten? Das können innerhalb bestimmter Grenzen Sachzuwendungen (z. B. Waren- oder Tankgutscheine) oder Fortbildungen sein. Und 2023 kommt noch die Inflationsprämie hinzu.
Das bedeutet: Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern 3 000 € steuer- und abgabenfrei zahlen. Die Details dazu und was es zu beachten gilt im Überblick:
- Die Auszahlung ist zeitlich befristet bis zum 31. Dezember 2024 möglich. Sie kann auch nur teilweise, ratenweise bzw. in mehreren Teilbeträgen erfolgen.
- Die Zahlung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Die Prämie dürfen Sie zudem nicht auf den Arbeitslohn anrechnen. Sie darf auch nicht anstelle einer bereits vereinbarten künftigen Erhöhung des Arbeitslohnes gewährt werden.
- Höhere Beträge sind steuer- und sozialversicherungspflichtig – es handelt sich also um eine Freigrenze.
- Neben Geldzuwendungen sind auch Sachzuwendungen begünstigt.
- Alle Arbeitnehmer können die Prämie erhalten, also Voll- und Teilzeitkräfte sowie geringfügig Beschäftigte wie Minijobber, Werkstudenten und Auszubildende.
- Die Steuerfreiheit ist bezogen auf das einzelne Arbeitsverhältnis und kann daher grundsätzlich bei unterschiedlichen Arbeitgebern mehrfach in Anspruch genommen werden.
Brigitte Barkhaus, LBH-Steuerberatungsgesellschaft mbH, Friedrichsdorf