Die Pflicht zur Verbesserung in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environment, Social, Governance – ESG) betrifft Banken und Unternehmen in allen Wirtschaftsbereichen. Sie ergibt sich aus dem EU-Green Deal, der CSRD-Richtlinie und dem LkSG und wirkt sich indirekt auch auf schweinehaltende Betriebe aus. Denn um sich selbst verbessern zu können, müssen die berichtspflichtigen Unternehmen dafür sorgen, dass sich die Bewertung ihrer Rohstoffe (hier Schlachtschweine) verbessert. Im Falle der Banken ist nur die Finanzierung von ESG-konformen Projekten interessant.