Meinung Tierhaltungskennzeichnung. Und täglich grüßt das Murmeltier

Und wieder dreht das Gesetz (THKG) eine Ehrenrunde – bereits die dritte. Die erneute Verschiebung auf Oktober 2027 erinnert fatal an den Film »Und täglich grüßt das Murmeltier«.

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Nicht die Lösungen fehlen, sondern der Mut zur Entscheidung.

Tierhaltungskennzeichnung. Wo liegt das Problem? Das 2023 verabschiedete THKG hat erhebliche Schwächen. Es verursacht nicht nur hohen bürokratischen Aufwand, sondern droht deutschen Schweinehaltern zusätzliche Wettbewerbsnachteile aufzubürden. Die Politik hat diese Defizite erkannt und verschafft sich mit Fristverlängerungen Zeit für Nachbesserungen. Denn nachdem die EU den letzten Entwurf als nicht europarechtskonform abgelehnt hat, weiß man sich offenbar wieder nicht anders zu helfen.

Mit Blick auf das zuvor drohende Inkrafttreten des THKG in seiner un­veränderten Form am 1. Januar 2027 hatte der Deutsche Bauernverband erst kürzlich dessen vollständige Abschaffung gefordert. Doch das ist auch nicht der Weisheit letzter Schluss. Zwar bleibt in dem Fall die vergleichsweise unbürokratische Kennzeichnung über das privatwirtschaftliche Haltungsformsystem bestehen. Dieses ist aber weder für Importware noch die Außer-Haus-Verpflegung verpflichtend. Gerade für die massiv unter Druck stehende deutsche Schweinehaltung wäre das aber entscheidend, um Wettbewerbsnachteile zumindest teilweise auszugleichen. Genau darin liegt die Chance einer staatlichen Kennzeichnungspflicht.

Bemerkenswert ist, dass darüber zwischen Politik, Wirtschaft und sogar NGOs gar kein Streit besteht. Praktikable Lösungsansätze liegen seit Monaten auf dem Tisch. Gutachten zeigen Wege auf, wie das Gesetz europarechtskonform weiterentwickelt werden könnte. Was fehlt, sind weder Konzepte noch Argumente, sondern offenbar der politische Wille zur Entscheidung.
Wer steht also aus welchen Gründen auf der Bremse? Ist die Sorge vor ­steigenden Preisen in Restaurants ausschlaggebend? Deren Interessen­vertreter laufen seit Beginn der Debatte Sturm gegen eine verbindliche Kennzeichnung von Herkunft und Haltungsform auf Speisekarten. Oder fürchtet die Politik die Reaktion von Verbrauchern auf höhere Preise für Currywurst oder Schnitzel? Soll durch politisches Nichtstun möglicher Unmut bei Wählern vermieden werden? Das wäre fatal. Denn von diesem politpsycho­logischen Klotz am Bein befreit auch keine weitere Fristverschiebung. Ringt man sich weiterhin zu keiner Entscheidung durch, müsste das THKG am Ende doch unverändert in Kraft treten. Es schafft gegenüber dem privatwirtschaftlichen System keinen zusätz­lichen Nutzen, verursacht aber deutlich mehr Bürokratie. Dann wäre eine vollständige Abschaffung des Gesetzes wirklich die bessere Lösung.