Tierhaltungskennzeichnung. Nun geht es ums Rindfleisch
Das BMEL plant, die Tierhaltungskennzeichnung relativ kurzfristig auch für Rindfleisch einzuführen. Der bisher vorgelegte Entwurf stößt auf Kritik, viele Inhalte müssen nachgebessert werden. Das fordert ein Verbund aus verschiedenen Branchenvertretern.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium will die Tierhaltungskennzeichnung jetzt auch auf Rindfleisch ausdehnen. Dazu hat das Ministerium einen ersten Entwurf vorgelegt. Laut dem BMEL orientiert er sich an Empfehlungen und Leitlinien von Verbänden, Bundesländern sowie an Vorschlägen der ehemaligen Borchert-Kommission. Denn es fehlt bislang an nationalen Mindestanforderungen und einem über die allgemeinen, tierschutzrechtlichen Vorgaben hinausreichenden EU-Rechtsrahmen.
Die Tierhaltungskennzeichnung für Rindfleisch ist laut dem Ministeriumsentwurf für Tiere während der letzten zwölf Monate vor ihrer Schlachtung vorgesehen. Die Haltung wird in fünf Kategorien eingestuft. Neben der Haltungsform Stall ganzjährig sind dies:
Stall plus Platz
In dieser Haltungsform soll den Tieren je nach ihrem Durchschnittsgewicht mindestens eine uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche zur Verfügung stehen:
- mit einem Gewicht von 150 bis 400 kg jeweils 3,5 m2 Platz,
- zwischen 400 und 600 kg je 4,5 m2 und
- bei über 600 kg Gewicht 5,5 m2.
Zur Gestaltung des Liegebereichs stehen dem Tierhalter verschiedene, vom BMEL vorgegebene, Möglichkeiten zur Verfügung. Unter anderem könnten die Tiere in einer weichen oder eingestreuten Liegebox mit einem Tier/Liegeplatzverhältnis von 1:1 gehalten werden. Oder der Haltungsbereich muss einen separaten Lauf- und Fressbereich mit planbefestigtem oder perforiertem Boden haben.
Und es gibt weitere Wahlelemente, von denen mindestens eins vorhanden sein muss. Dazu zählen beispielsweise Viehbürsten oder Vorrichtungen zur Temperaturregelung.