Saatgut. »Gute Qualitäten kommen nicht von ungefähr«
In Brüssel verhandeln die EU-Institutionen seit Februar 2026 über ein neues Saatgutrecht. Doch wie hoch müssen die Standards für gutes Saatgut eigentlich sein? Und wie viel Kontrolle braucht es? Darüber haben wir mit Heike Knörzer gesprochen.
Frau Dr. Knörzer, die Europäische Union leistet sich bei der Saatgutproduktion einen aufwendigen und teuren Behördenapparat. Ist das mit Blick auf die verbesserten Saatgutqualitäten noch zeitgemäß?
Sorte und Saatgutqualität gehören zusammen. Selbst die beste Genetik kann ihr Leistungspotential nicht ausschöpfen, wenn es ihr beispielsweise an Keimfähigkeit mangelt. Grundsätzlich reden wir über ein sehr komplexes Thema. Das Inverkehrbringen von Saatgut wird in seiner Tiefe zuweilen nur in den betroffenen Fachkreisen verstanden. Am Ende steht für die Landwirtschaft vermeintlich überteuertes Z-Saatgut. Sein gesellschaftspolitischer und pflanzenbaulicher Wert ist aber nicht zu unterschätzen. Gesundes und qualitativ hochwertiges Saatgut ist die Basis für unsere Ernährunssicherung. Wenn der gesellschaftliche Anspruch in Europa eine nachhaltige Wertschöpfung ist, die Ökonomie, Ökologie und Soziales verknüpft, dann ist die Saatgutanerkennung nicht nur eine geeignete, sondern eine seit Jahrzehnten wichtige Maßnahme.
Sie sprechen das Thema Saatgutkosten an. Aktuell ist die wirtschaftliche Lage auf den Betrieben extrem angespannt. Was spricht dagegen, auf teures Z-Saatgut zu verzichten?
Natürlich ist Z-Saatgut ein Kostenfaktor. Dennoch ist eine gute Saatgutqualität für eine wirtschaftlich erfolgreiche Pflanzenproduktion unabdingbar. Von jüngeren Landwirten ist zu hören: »Viele Probleme kennen oder erkennen wir gar nicht mehr, weil wir mit Z-Saatgut und Saatgutbeize groß geworden sind.«
Grundsätzlich hat sich die Saatgutqualität seit Einführung der gesetzlichen Regelungen dafür wesentlich verbessert. So ließ sich das Problem der Starkverunkrautung durch Kornrade und Hederich im Getreide oder durch Kleeseide bei Leguminosen und Gräsern durch die Saatgutzertifizierung und -reinigung seit den 1960er Jahren weitgehend eliminieren. In gleichem Maße wurden Brandkrankheiten zurückgedrängt.
Durch gute Saatgutqualitäten und verbesserte Technologien konnten zudem die Aussaatstärken deutlich reduziert werden. Und auch eine Einzelkornsaat ist nur mit qualitativ hochwertigem Saatgut möglich.
In der landwirtschaftlichen Praxis wird dabei aber oft übersehen, dass eine gute Saatgutqualität nicht selbstverständlich ist. Sie muss produziert werden. Dazu braucht es qualifizierte Vermehrungsbetriebe und ein versiertes Prüfwesen. Unkrautfreiheit, Sortenreinheit sowie die Freiheit von samenbürtigen Krankheiten und Schädlingen sind die Basis dafür, dass der Pflanzenschutzmitteleinsatz reduziert und das genetische Potential einer Sorte ausgeschöpft werden kann. Wer außer den Fachkräften in den Saatgutlaboren erkennt schon sicher 150 Sporen Steinbrand auf einem Korn, latenten Brennflecken- oder Samenkäferbefall oder kann Anzahl und Art einer Keimanomalie korrekt bewerten?
Trotzdem kommt aus der Praxis immer wieder Kritik an der Z-Saatgut-Qualität. Wie ist das zu begründen?
Keine Branche ist unfehlbar. Wie bei jedem anderen Produkt, das man einkauft, gibt es immer mal Reklamationen. Und in Jahren mit witterungsbedingten Ernteausfällen müssen nicht selten die Grenzwerte für die Keimfähigkeit offiziell runtergestuft werden, weil ansonsten nicht genügend Saatgut zur Verfügung steht. Zudem ist bei Saatgut, das aus dem Ausland kommt, nicht immer zu 100 % transparent, wie dort geprüft wird. Die Saatgutzertifizierung ist zwar europaweit einheitlich geregelt. Doch wie beim Fahrzeug-TÜV gibt es bei den Prüfungen auch immer eine individuelle Komponente.
Wie hoch ist bei Ihnen der Anteil, der die Qualitätsprüfungen nicht besteht?
Die Feldaberkennungsraten liegen für fast alle Kulturarten außer Hafer und Klee bzw. Luzerne im Durchschnitt unter 5 %. Die häufigsten Gründe einer Feldaberkennung sind in Baden-Württemberg bei Wintergerste Brandkrankheiten. Bei allen Getreidearten können auch hoher Durchwuchs, Klettenlabkraut, Flughafer, generell hoher Fremdbesatz, abweichende Typen und fehlende Trennstreifen die Ursache für eine Feldaberkennung sein.
Die durchschnittliche Aberkennungsrate in den Labor-Beschaffenheitsprüfungen in Baden-Württemberg liegt bei rund 11 %. Hier sind die maßgeblichen Gründe eine mangelnde Keimfähigkeit und hoher Fremdbesatz. Im Gegensatz zu einfachen Filterpapier-Tests ermöglicht ein nach den Vorgaben der International Seed Testing Association (ISTA) standardisierter Keimfähigkeitstest kalkulierbare Aussaatstärken und Feldaufgangsraten.
Auch bei der anlassbezogenen Saatgutverkehrskontrolle, bei der in Baden-Württemberg jährlich rund 400 Proben – davon 75 % Getreideproben – routinemäßig gezogen werden, erfüllen im Durchschnitt 9,5 % nicht die Mindestanforderungen. Im Getreide sind es 4,5 %.
Wenn das aktuelle System der Saatgutanerkennung grundsätzlich eine Erfolgsgeschichte ist, warum soll dann das Saatgutrecht auf EU-Ebene novelliert werden?
Das hat primär gesellschaftspolitische Gründe. Aktuell wird die Saatgutproduktion EU-weit durch 12 Richtlinien geregelt. Diese sollen künftig in einer EU-Verordnung zusammengefasst werden. Gleichzeitig will man die Saatgutregeln über alle Mitgliedstaaten vereinheitlichen. Im Kern sollen die bisherigen zwei Säulen erhalten bleiben: die Sortenzulassung und die Saatgutzertifizierung bzw. -kontrolle.
Das klingt erst einmal nicht nach gravierenden Einschnitten für die Praxis.
Auf den ersten Blick nicht. Allerdings werden sich im Detail durchaus Veränderungen ergeben. Wenn die Verordnung ratifiziert wird, folgen sogenannte delegierte Rechtsakte, die die Einzelheiten klären, und die bis dahin noch eine Black Box sind. So ist z. B. unklar, ob es zu erhöhten Berichts- und Dokumentationspflichten sowie Auditierungen kommen wird und was es bedeutet, dass die Verordnung teilweise unter die Kontrollverordnung fällt. Ebenso wird sich zeigen müssen, ob sie tatsächlich eine reale Verbesserung zu den bestehenden Richtlinien sein wird hinsichtlich Marktharmonisierung in der EU, Gewährleistung hoher Saatgutqualitäten und Erreichen der Green-Deal-Ziele. In der Tendenz ist von risikobasierten statt lückenlosen amtlichen Kontrollen die Rede.
Sind auch gänzlich neue Regelungen geplant?
Neue Aspekte sind der mögliche Austausch kleinerer Saatgutmengen unter Landwirten bzw. Endnutzern sowie Erleichterungen oder Ausnahmeregelungen für Hobbygärtner und Naturschutz- bzw. regionale Erhaltungsorganisationen. Es sind Regeln für ökologisch heterogenes Material und Amateursaatgut vorgesehen sowie weniger strenge Vorgaben für die Registrierung von Erhaltungssorten. Dass diese geplanten Änderungen auf die Saatgutqualität einzahlen, ist allerdings zu bezweifeln.
Wann könnte das neue Saatgutrecht in Kraft treten?
Die derzeitige Fassung der Verordnung ist im Februar 2026 in die Trilog-Verhandlungen gegangen. Eine Einigung könnte es noch im Juni 2026 geben. Wann die Verordnung dann in Kraft tritt, ist noch unklar. Im Raum stehen drei bzw. fünf Jahre nach dem finalen Beschluss.
Die Fragen stellte Katrin Rutt