Vermarktung. Bildet der Preis die Realität ab?
Die VEZG-Notierung ist maßgeblich für die Abrechnung von Schlachtschweinen. Doch immer weniger frei gehandelte Schweine erschweren die Preisfindung. Abhilfe schaffen Vermarktungsverträge, die eine Kündigung in überschaubarer Frist ermöglichen.
Jahrzehntelang prägten unabhängige Schweinemäster die Branche – stets auf der Suche nach dem besten Preis am Spotmarkt. Heute sind Vermarktungsverträge die Regel. Gründe dafür sind die Marktsegmentierung durch Haltungsformen (HF) sowie wiederholte Schweinestaus, die die Bedeutung einer verlässlichen und termingerechten Abnahme deutlich gemacht haben.
Die Struktur des Schweinemarktes hat sich in den vergangenen Jahren stark verändert. Der Rückgang der Bestände hat zu mehr Wettbewerb um die Schweine aber auch zur Schließung von Schlachtstandorten und einer noch stärkeren Herausbildung von zwei Clustern geführt (Karte S. 24). »Die Schlachter sind sehr daran interessiert, sich die Mastschweine vor der eigenen Haustür zu sichern. Da sind Verträge das Mittel der Wahl. Gerade große Betriebe haben eine gute Verhandlungsposition«, so Torsten Staack, Geschäftsführer der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN). Für fest zugesagte große Liefermengen gibt es äußerst attraktive Zuschläge – auch in HF 1 und 2. Daran müssen sich dann die Boni für höhere Haltungsformen messen lassen. Oft schneiden diese dabei in der Gesamtschau von Kosten und Erlösen schlechter ab.