Deutschland. Ernährungssicherheit ins Grundgesetz?
Der Göttinger Agrarrechtler Prof. José Martínez plädiert dafür, Ernährungssicherheit als Staatsziel im Grundgesetz zu verankern. Ein solcher Schritt hätte weitreichende Folgen für Rechtsprechung, Verwaltung und Agrarpolitik.
Die Debatte berührt einen zentralen Zielkonflikt der Agrarpolitik. In politischen und juristischen Abwägungen steht Landwirtschaft häufig anderen Staatszielen gegenüber – etwa Umwelt-, Klimaoder Tierschutz sowie Infrastrukturinteressen. Während Umwelt- und Tierschutz bereits verfassungsrechtlich verankert sind, wird die Rolle der Landwirtschaft für die Ernährungssicherung bislang meist nur indirekt berücksichtigt. Ein Staatsziel Ernährungssicherheit würde hier eine neue Leitlinie schaffen. Gerichte müssten die Bedeutung der landwirtschaftlichen Produktion für die Versorgung der Bevölkerung stärker in ihre Abwägungen einbeziehen.
Zugleich betont Martínez: Geschützt würde damit nicht eine bestimmte Agrarstruktur oder einzelne Betriebe, sondern die Funktion der Landwirtschaft selbst – nämlich die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln. Der Vorschlag berührt damit eine gundsätzliche Frage: Welchen Stellenwert soll Ernährungssicherheit künftig im staatlichen Zielsystem haben?
Parallel sieht der Agrarjurist Reformbedarf beim Landwirtschaftsgesetz. Das geltende Gesetz stammt aus dem Jahr 1955 und beschränkt sich im Kern darauf, die wirtschaftliche Lage der
Landwirtschaft zu beobachten. Für heutige agrarpolitische Zielkonflikte bietet es kaum Orientierung. Ein modernes Landwirtschaftsgesetz könnte daher klarer definieren, welche gesellschaftliche Funktion Landwirtschaft erfüllt – und welche Erwartungen Politik und Gesellschaft an sie richten.