Pauschalierung. Wenn die Berechnung die Realität verfehlt
Ist die Umsatzsteuer-Pauschalierung ein Vorteil für Landwirte – oder inzwischen eher ein Nachteil? Darüber wird heftig diskutiert. Doch wie belastbar ist die Datengrundlage eigentlich? Steffen Wiegand analysiert, inwieweit die Berechnungsmethoden die tatsächliche Vorsteuerbelastung abbilden.
Der Vorwurf steht im Raum: Die Umsatzsteuer-Pauschalierung verschaffe Landwirten ein steuerliches Privileg – ein »Steuergeschenk«, finanziert von der Allgemeinheit. Ausgelöst wurde die Debatte erneut durch einen Bericht des Bundesrechnungshofs (BRH) vom September 2025. Darin wird gefordert, den pauschalen Durchschnittssteuersatz bereits ab 2026 auf 6,1 % abzusenken.
Doch hält diese Kritik einer ökonomischen Prüfung stand? Eine Analyse makroökonomischer Daten zeigt ein deutlich differenzierteres Bild. Sie legt nahe, dass die aktuellen politischen Forderungen nach weiteren Absenkungen weder empirisch noch europarechtlich zwingend sind.
Ziel der Pauschalierung: Wettbewerbsneutralität.
Die Grundlage der landwirtschaftlichen Umsatzsteuer-Pauschalierung bildet die Mehrwertsteuersystemrichtlinie der EU. Sie erlaubt den Mitgliedstaaten eine Sonderregelung für landwirtschaftliche Betriebe, wenn die Anwendung der regulären Umsatzbesteuerung unverhältnismäßig aufwendig wäre. Zweck dieser Regelung ist:
- Ausgleich der Vorsteuerbelastung, die Landwirte beim Einkauf von Betriebsmitteln tragen.
- Vereinfachung der Steuerverwaltung, da kleine Betriebe auf komplexe Buchführung verzichten können.