Steuern. BMF konkretisiert den Steuerbonus für Sanierungen
Seit 2020 können Eigentümer ihre energetischen Sanierungsmaßnahmen über einen progressionsunabhängigen Steuerabzug fördern lassen. Das bedeutet: Die Förderung mindert nicht das zu versteuernde Einkommen, sondern wird direkt von der festgesetzten Einkommensteuer abgezogen – unabhängig vom persönlichen Steuersatz.