
GAP. Der Haushalts-Hammer der EU-Kommission
Man kann nicht behaupten, dass die Haushaltsvorschläge der EU-Kommission für die Jahre 2028 bis 2034 ganz überraschend kommen.
Schon seit dem vorigen Herbst war klar, dass es nicht nur (wie in der Vergangenheit) um die Höhe der jeweiligen Fonds gehen würde, sondern um eine neue Architektur. Konkret: Die EU-Kommission will »Beinfreiheit« für unvorhergesehene Ausgaben. 90 % der Mittel seien bisher fest verplant gewesen, argumentiert sie. Künftig soll ein flexiblerer Haushalt ermöglichen, auf Krisen überhaupt reagieren zu können. Das betrifft vor allem den Bereich Verteidigung. Aber auch die Corona-Schulden müssen ab 2028 zurückgezahlt werden.
Als Konsequenz sollen die bisher eigenständigen Landwirtschafts- und Strukturfonds, die bisher je ein Drittel des gesamten EU-Haushaltes beanspruchen, neben den meisten anderen Aufgaben in einem Mega-Fonds für »Wohlstand und Sicherheit« aufgehen. Die Ausgaben für die GAP, für die Regionalentwicklung, für den Emissionshandel und die Verteidigung würden also aus einem einzigen Topf kommen. Daneben gäbe es eigene Fonds nur noch für Wettbewerbsfähigkeit und Außenpolitik. Insgesamt will die Kommission mehr Geld: 1,26 % des Bruttonationaleinkommens der EU statt zuletzt 1,1 %.
In Form nationaler Pläne sollen die Mitgliedstaaten ihre Prioritäten innerhalb eines zugewiesenen Budgets festlegen und mit der Kommission abstimmen. Das erinnert formal an die Strategiepläne der GAP. Weil auch der EU-Kommission nicht entgangen ist, wie leicht sich mit Traktoren das öffentliche Leben lahmlegen lässt, sollen mindestens 300 Mrd. € für die GAP-Direktzahlungen reserviert und damit über die sieben Jahre hinweg verlässlich bleiben. Das wäre dennoch ein Viertel weniger als in der aktuellen GAP. Die EU-Länder können die Agrargelder allerdings aufstocken. Auch die Zukunft der zweiten Säule würde mehr denn je von den einzelnen Mitgliedstaaten abhängen: Für Agrarumweltmaßnahmen gäbe es keine Vorgaben mehr aus Brüssel. Fast eine Fußnote ist da der erneute Versuch einer stufenweisen Degression ab 20 000 € Prämie pro Jahr und einer Kappung ab 100 000 €. Damit will Agrarkommissar Hansen Spielraum für sein immer wieder geäußertes Ziel schaffen, mit der GAP zunächst aktive Landwirte, dann aber auch vor allem Junglandwirte und benachteiligte Gebiete zu fördern.
Dass die Vorschläge in den anstehenden Verhandlungen mit EU-Parlament und Regierungen nicht 1 : 1 stehen bleiben, ist gewiss. Ungewiss ist, was am Ende herauskommt. Es geht dabei ums Ganze, nicht mehr nur ums Geld.