Zuckerrüben. Was steckt hinter den neuen Südzucker-Lieferrechten?
Schon immer zahlen die Rübenanbauer bei der Südzucker eine Zwangsabgabe an ihre Organisation, das sogenannte Restrübengeld und A+R-Mittel. Jetzt sollen die Anbauer ihr Guthaben in Lieferrechte umwandeln.
Bei Pfeifer & Langen können die Anbauer bis zu 15 % ihrer Lieferrechtsmenge kostenfrei zusätzlich an die Fabrik verkaufen. Bei der Nordzucker sind das ab diesem Jahr 10 %. Bei Südzucker hingegen gab es bisher die Verpflichtung, 25 % mehr zu erzeugen als das Lieferrecht vorsah, um eine Zulage von 3 €/t Rüben (bei 18 % Pol.) zu erhalten. Diese sogenannten Mehrrüben waren bislang kostenfrei. Wer sein Lieferrecht darüber hinaus auf bis zu 40 % ausdehnen wollte, konnte entweder Lieferrechte von Kollegen pachten oder für 1 €/t Lieferrechte aus dem »Südzucker-Pool« aufstocken. Auf Antrag konnten es auch mehr als 40 % sein. Alle über den Vertrag hinaus gelieferten Rüben wurden bislang für 85 % des Rübengrundpreises abgerechnet (zuzüglich Früh- und Spätlieferprämien sowie Mietenabdeckung).