Integrierter Pflanzenschutz. Fordern und Fördern
Baden-Württemberg hat bereits vor einigen Jahren konkrete Reduktionsziele sowie zusätzliche Maßnahmenkataloge für einen Integrierten Pflanzenschutz in sensiblen Gebieten eingeführt. Was die Praxis tun kann, soll und muss, erläutert Michael Glaser.
Als Reaktion auf das Volksbegehren »Rettet die Bienen« hat der baden-württembergische Landtag im Juli 2020 das Biodiversitätsstärkungsgesetz verabschiedet. Dessen Eckpunkte wurden intensiv mit allen Gruppen verhandelt. Ein Ergebnis war, die Anwendung chemischsynthetischer Pflanzenschutzmitteln bis 2030 um 40 – 50 % zu reduzieren, ausgehend von einer »Baseline« der Mengen 2016 bis 2019 (Übersicht 1). Wie soll dieses Ziel erreicht werden, wie sieht die Zwischenbilanz aus?
Die »Messlatte«: das Betriebsmessnetz. Das Landwirtschaftliche Technologiezentrum Augustenberg (LTZ) hat ein Betriebsmessnetz zur Erhebung der Pflanzenschutzmittelanwendung aufgebaut, um den Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel zu quantifizieren. Methodisch orientiert es sich an den PAPA-Erhebungen des Julius Kühn-Instituts (Panel Pflanzenschutzmittel-Anwendungen).
Zehn Kulturen, die zusammen rund 77 % der Acker- und Dauerkulturfläche in Baden-Württemberg ausmachen, werden dabei systematisch erfasst. Erhoben werden Anwendungsdaten von Winterweizen, Wintergerste, Sommergerste, Winterraps, Zuckerrüben, Mais, Kartoffeln, Tafelapfel, Reben und Hopfen. Die angewendeten Wirkstoffmengen werden auf die Gesamtfläche der einzelnen Kulturen im Land hochgerechnet. Die Ergebnisse werden jährlich dem Landtag von Baden-Württemberg berichtet. Der dritte Landtagsbericht ist letztes Jahr im Dezember veröffentlicht worden und enthält erstmals auch eine Risikobewertung. Er ist auf der Webseite des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) abrufbar.
Ein Netzwerk von Demobetrieben. Die Möglichkeiten, den Pflanzenschutzmitteleinsatz weiter zu reduzieren, sind vielfältig. Jeder einzelne Betrieb muss individuell entscheiden, was unter seinen Standortbedingungen, in seinen Kulturen und mit seiner Ausstattung zu bewerkstelligen ist. Ein Netzwerk von mittlerweile 39 Demonstrationsbetrieben soll helfen, praxistaugliche alternative Verfahren zur Schaderreger-Bekämpfung zu entwickeln und die daraus gewonnenen Erkenntnisse in die Breite zu bringen.
Zusätzliche Vorgaben: IPSplus. Nach dem Leitbild des Integrierten Pflanzenschutzes (IPS) ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln stets auf das notwendige Maß zu reduzieren und immer als letzte Option in einer Reihe von anderen Maßnahmen zu sehen, um einen Pflanzenbestand unter wirtschaftlichen Bedingungen leistungsfähig und produktiv zu halten. Allerdings ist der IPS kein starres System, sondern muss an geänderte Rahmenbedingungen und neue Entwicklungen immer wieder angepasst werden.
Für Landschaftsschutzgebiete, Natura 2000-Gebiete, Biosphärengebiete, gesetzlich geschützte Biotope und Naturdenkmäler gelten zusätzliche Vorgaben (IPSplus). Damit können die Flächen in diesen Schutzgebieten – die in Baden-Württemberg ca. ein Viertel der landwirtschaftlichen Nutzfläche darstellen – auch weiterhin integriert bewirtschaftet werden.
Die Maßnahmen orientieren sich an den acht Grundsätzen des Integrierten Pflanzenschutzes (Übersicht 2). Die Umsetzung ist von den Betrieben wie gewohnt zu dokumentieren und durch Erhebungstabellen sowie weitere einfache Nachweise zu ergänzen. Es wurde versucht, die Dokumentationspflicht mithilfe von spezifischen Maßnahmenblättern so einfach und unbürokratisch wie möglich zu gestalten. Die Maßnahmen wurden unter den Prämissen erarbeitet: landesweite Gültigkeit für unterschiedliche Boden-Kli-ma-Räume, direkt umsetz- und dokumentierbar, hinreichend konkret, einfach zu kontrollieren und keine Überschneidungen mit Förderungen des Agrarumweltprogramms.
Kontrollen erfolgen im Rahmen des landwirtschaftlichen Fachrechts. Die Pflicht- und Wahlmaßnahmen sind in Maßnahmenblättern beschrieben (Übersicht 3, Seite 19). Pflichtmaßnahmen sind verbindlich von den Betrieben auf allen Flächen in den genannten Schutzgebieten einzuhalten. Aus den Wahlmaßnahmen ist je Grundsatz mindestens eine Maßnahme umzusetzen.
Die Wahlmaßnahmen sind für die Entwicklung des IPS richtungsweisend. So können neu entwickelte Maßnahmen, die sich in den Demobetrieben als sinnvoll und praktikabel erwiesen haben, künftig als Wahl- oder Pflichtmaßnahmen beschrieben werden. In regelmäßigen Abständen werden die IPSplus-Maßnahmen in allen Sektoren geprüft und bei Bedarf aktualisiert.
Für Kulturen, die in den Maßnahmenblättern nicht beschrieben sind, gelten die allgemeinen Grundsätze des IPS. Betriebe, die eine Pflichtmaßnahme nicht umsetzen können oder keine geeignete Wahlmaßnahme finden, müssen die amtliche Beratung kontaktieren. Die Beschreibungen der Maßnahmenblätter beziehen sich oft auf Bewirtschaftungseinheiten. Dies berücksichtigt die kleinstrukturierte Landwirtschaft in Baden-Württemberg. Bei einheitlicher Bewirtschaftung von mehreren Schlägen in einem Gewann genügt beispielsweise bei der Maßnahme »Erfolgskontrolle« ein Spritzfenster pro Bewirtschaftungseinheit.
Unabhängig überprüft. 2023 hat das Institut für Ländliche Strukturforschung e. V. die Umsetzung von IPSplus überprüft. Im Ackerbau zeigte sich, dass 24 % der Maßnahmen höhere und 11 % teilweise höhere Anforderungen stellen, verglichen mit den Leitlinien des Nationalen Aktionsplanes Pflanzenschutz (NAP). 58 % der Maßnahmen sind mit denen der Referenz-Leitlinien identisch, 7 % liegen teilweise hinter ihnen. Das Fazit fiel entsprechend gut aus: »Fachlich sind die Maßnahmen angemessen und gehen in vielen Teilen über die Standards des Integrierten Pflanzenschutzes hinaus«. Verbesserungsansätze sahen die Autoren der Evaluierung bei der Fruchtfolgeerweiterung. Ein komplexes Thema, das nur Aussicht auf Erfolg haben kann, wenn Landhandel und nachgelagerter Bereich mitziehen.
Reduktionsziel: ein Zwischenstand. Die Daten des Betriebsmessnetzes konnten aufgrund der Komplexität der korrekten Erfassung von Pflanzenschutzmittelanwendungen und des erforderlichen Zeitaufwands bislang nur bis einschließlich 2021 ausgewertet werden (Grafik). Die Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes in den Jahren nach Inkrafttreten des Biodiversitätsstärkungsgesetzes 2020 wird anhand dieser Baseline gemessen und bewertet. Im Jahr 2020 konnte in den zehn Hauptkulturen eine Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes um 10,8 % im Vergleich zur Baseline erreicht werden.
Im Jahr 2021 fiel die Reduktion mit 4,1 % etwas geringer aus. Eine detaillierte Analyse der Daten zeigt, dass in den flächenmäßig größten Kulturen Winterweizen und Mais der Pflanzenschutzmittelverbrauch im Vergleich zum Vorjahr gehalten oder sogar leicht gesenkt werden konnte. In den durch Pilzkrankheiten besonders gefährdeten Kulturen war hingegen aufgrund der feuchten Witterung im Jahr 2021 ein deutlich höherer Einsatz von Fungiziden erforderlich. In den Kulturen Kartoffeln, Hopfen, Reben und Apfel lag die Menge der angewendeten Wirkstoffe deutlich über dem Niveau der Vorjahre. Die deutlichen Schwankungen zwischen den Jahren sind ein Indiz dafür, dass die Grundsätze »Überwachung von Schaderregern« und »Entscheidung nach Bekämpfungsrichtwerten« angewendet werden.
Für 2022 deuten Marktforschungs- und Wetterdaten auf ein Niveau ähnlich dem von 2020 hin. Die Auswirkungen des extrem wechselhaften Jahres 2023 auf den Pflanzenschutzmitteleinsatz in den zehn Kulturen lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschätzen.
Besondere Herausforderungen. Obstund Weinbau spielen in Baden-Württemberg eine bedeutende Rolle. Dies zeigt sich auch beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln: Apfel und Reben belegen mit einem niedrigen Anbauumfang, aber großen Behandlungsindex einen vergleichsweise hohen Rang bei Betrachtung der Gesamtmengen. Eine Reduzierung gestaltet sich in diesen Kulturen besonders schwierig. Hohe Qualitätsanforderungen und eine begrenzte Auswahl an Wirkstoffen oder alternativer Verfahren lassen kaum Spielraum für Verbesserungen. Technische Optimierungen wie Tunnelsprühgeräte oder Reihenendabschaltung können bei den Raumkulturen dennoch einen Beitrag zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteln leisten.
Zusätzliche Förderung. Um die Ziele zu erreichen, ist es essentiell, die Offizialberatung zu stärken. In Baden-Württemberg wurde dazu auf allen Ebenen – bei den Landwirtschaftsämtern, den Regierungspräsidien und am LTZ – neue Stellen geschaffen. Gleichzeitig wurden über die GAP ab 2023 neue Fördermaßnahmen angeboten. Im Agrarumweltprogramm FAKT II wird zum Beispiel der Herbizidverzicht im Ackerbau mit 80 €/ha oder der Fungizidverzicht in Winterweizen, Dinkel und Triticale bis zum Ährenschieben (EC 49) mit 50 €/ha gefördert.