Tierhaltungskennzeichnung. Nun geht es ums Rindfleisch
Das BMEL plant, die Tierhaltungskennzeichnung relativ kurzfristig auch für Rindfleisch einzuführen. Der bisher vorgelegte Entwurf stößt auf Kritik, viele Inhalte müssen nachgebessert werden. Das fordert ein Verbund aus verschiedenen Branchenvertretern.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium will die Tierhaltungskennzeichnung jetzt auch auf Rindfleisch ausdehnen. Dazu hat das Ministerium einen ersten Entwurf vorgelegt. Laut dem BMEL orientiert er sich an Empfehlungen und Leitlinien von Verbänden, Bundesländern sowie an Vorschlägen der ehemaligen Borchert-Kommission. Denn es fehlt bislang an nationalen Mindestanforderungen und einem über die allgemeinen, tierschutzrechtlichen Vorgaben hinausreichenden EU-Rechtsrahmen.
Die Tierhaltungskennzeichnung für Rindfleisch ist laut dem Ministeriumsentwurf für Tiere während der letzten zwölf Monate vor ihrer Schlachtung vorgesehen. Die Haltung wird in fünf Kategorien eingestuft. Neben der Haltungsform Stall ganzjährig sind dies:
Stall plus Platz
In dieser Haltungsform soll den Tieren je nach ihrem Durchschnittsgewicht mindestens eine uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche zur Verfügung stehen:
- mit einem Gewicht von 150 bis 400 kg jeweils 3,5 m2 Platz,
- zwischen 400 und 600 kg je 4,5 m2 und
- bei über 600 kg Gewicht 5,5 m2.
Zur Gestaltung des Liegebereichs stehen dem Tierhalter verschiedene, vom BMEL vorgegebene, Möglichkeiten zur Verfügung. Unter anderem könnten die Tiere in einer weichen oder eingestreuten Liegebox mit einem Tier/Liegeplatzverhältnis von 1:1 gehalten werden. Oder der Haltungsbereich muss einen separaten Lauf- und Fressbereich mit planbefestigtem oder perforiertem Boden haben.
Und es gibt weitere Wahlelemente, von denen mindestens eins vorhanden sein muss. Dazu zählen beispielsweise Viehbürsten oder Vorrichtungen zur Temperaturregelung.
Frischluftstall
Drei mögliche Alternativen sind für die Haltungsform »Frischluftstall« vorgeschlagen. Bei allen soll das Außenklima einen wesentlichen Einfluss auf das Stallklima haben. Entweder soll den Tieren jederzeit eine unbegrenzte Fläche außerhalb eines Stalles zur Verfügung stehen oder sie werden in der Vegetationszeit mindestens sechs Stunden täglich an mindestens 120 Tagen im Jahr auf einer zur Beweidung geeigneten Grünfläche gehalten.
Auslauf/Weide.
Auch für die Haltungsform »Auslauf/Weide« sieht der Entwurf des BMEL drei Möglichkeiten vor. In Stallform eins soll den Rindern jederzeit ein Auslauf zur Verfügung stehen, durch den jedem Tier ermöglicht wird, äußere Witterungseinflüsse und Umwelteindrücke wahrzunehmen. Die Mindestfläche orientiert sich am Gewicht der Tiere.
In Stallform zwei soll die Haltung der Tiere in der Vegetationszeit mindestens sechs Stunden täglich an mindestens 120 Tagen auf einer zur Beweidung geeigneten Grundfläche erfolgen. In der restlichen Zeit müssen sich die Tiere im Stall frei bewegen können. Auch hier müssen Mindestplatzvorgaben eingehalten werden.
In Stallform drei sollen die Tiere dauerhaft im Freien ohne festen Stall gehalten werden. Im Winter muss ihnen ein geschützter Liegebereich zur Verfügung stehen.
Bio
Für die Haltungsform Bio müssen die Tierhalter die Vorgaben der EU-Verordnung 2018/848 einhalten.
Kritik am Vorschlag
Eine Allianz verschiedener Branchenverbände kritisiert den Vorschlag. Der Entwurf gehe »an der Realität vorbei« und weise »verschiedene Inkonsistenzen zwischen den einzelnen Stufen auf« (siehe auch den Kommentar auf Seite 6). An der gemeinsamen Erklärung beteiligten sich der Deutsche Bauernverband, der Bundesverband Rind und Schwein, der Deutsche Raiffeisenverband, die Initiative Tierwohl, der Milchindustrieverband, QM Milch und der Verband der Fleischwirtschaft. Bei der Erarbeitung des Eckpunktepapiers seien weder die Tierhalter noch die Fleisch- und Milchwirtschaft oder die Wirtschaft einbezogen worden.
Das BMEL widerspricht der Kritik. Ein Sprecher sagte gegenüber unserer Zeitschrift: »Das BMEL legt großen Wert auf praxisorientierte, unbürokratische Regelungen und hat deshalb relevante Akteure frühzeitig in die Erarbeitung von Eckpunkten eingebunden. Es hat bereits ein erster Austausch mit Stakeholdern aus der Landwirtschaft, Schlacht- und Verarbeitungsunternehmen, des Lebensmitteleinzelhandels sowie des Tier- und Verbraucherschutzes stattgefunden«. In das Eckpunktepapier seien Empfehlungen verschiedener Akteuren eingeflossen, darunter auch die des ehemaligen Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung.