Personengesellschaft. Vermögen clever übertragen
Eigentum generationenübergreifend erhalten, Freibeträge optimal nutzen und die nächste Generation schrittweise einbinden – das geht etwa in Form einer eGbR oder KG. Katharina und Hermann Spils ad Wilken zeigen, wie Sie den Übergang organisieren können.
Nicht jeder landwirtschaftliche Betrieb wird von den Eigentümern selbst bewirtschaftet, aber fast jeder trägt Substanz: Land, Gebäude, Rücklagen – oft in beachtlichem Umfang. Im ersten Teil dieses Beitrags haben wir gezeigt, wie die Vermögensnachfolge in der Landwirtschaft mithilfe von Personengesellschaften gestaltet werden kann, wenn ein aktiver Betrieb an die nachfolgende Generation übergeben werden soll. Dabei standen insbesondere die schrittweise Übertragung, die Nutzung steuerlicher Freibeträge sowie die rechtssichere Einbindung der Nachfolger im Mittelpunkt.
Teil2: Vermögensnachfolge
In diesem zweiten Teil betrachten wir nun die Vermögensnachfolge bei verpachteten Betrieben oder größerem Privatvermögen. Auch hier kann die Personengesellschaft ein äußerst flexibles und vorteilhaftes Gestaltungsinstrument sein, um Vermögenswerte mit möglichst geringer steuerlicher Belastung rechtssicher und zum Wohle aller weiterzugeben.
Weitergabe verpachteter landwirtschaftlicher Betriebe und größerer Privatvermögen an die nachfolgende Generation. Im Wege des Strukturwandels wird heute längst nicht mehr jeder landwirtschaftliche Betrieb von den Eigentümern als Betriebsleiter geführt. Viele Betriebe sind verpachtet, sollen aber trotzdem auch in der nachfolgenden Generation in Familienhand bleiben. Auch kommen zum Betriebsvermögen zum Teil sonstige, erhebliche Vermögenswerte hinzu. Auch außerhalb der Landwirtschaft kann erhebliches Immobilienvermögen bestehen. In solchen Fällen hat sich die Gründung einer Familiengesellschaft bewährt, an der sowohl Eltern als auch Kinder beteiligt sind.