Meinung Green-Claims-Richtlinie. Vernunft sticht Regulationswut
Vor zwei Jahren wurde auf EU-Ebene ein neuer Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht: die Green-Claims-Richtlinie (GCD). Diese soll Verbraucher vor Green-Washing und dem unlauteren Gebrauch von Umweltclaims wie »umweltfreundlich« oder »klimaneutral« schützen.
Die Richtlinie würde derartige Umweltversprechen vor Veröffentlichung prüf- und belegpflichtig machen – mit externer Verifizierung. Es zählen konkrete, nachprüfbare Angaben. Das klingt soweit erst einmal sinnvoll.
Es ist aber auch aufwendig, weil Daten erfasst, Methoden gewählt und Prüfer bezahlt werden müssen. Und auch ohne GCD verschärft die EU die Spielregeln. Denn schon die seit 2024 geltende Empowering-Consumers-Richtlinie schreibt vor, wie über Umwelt-, Sozial- und Zirkularitätsaspekte geworben werden darf. Sie muss bis 27. März 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Die GCD würde darauf aufgesattelt und den Aufwand um Längen steigern. Unter anderem müsste jede Aussage in einem Begründungsverfahren mit mindestens zehn Kriterien belegt werden. Und das wäre nur der erste Schritt von vielen weiteren, die einen erheblichen Bürokratieaufbau bedeuten.
Da ist es gut, dass die GCD politisch auf Eis liegt. Gerade Landwirte in der Direktvermarktung oder mit regionalem Absatz, die häufig und zu Recht mit positiven umweltbezogenen Begriffen werben, hätten einen riesigen organisatorischen und finanziellen Aufwand. Ein mehrstufiges Ex-Ante-Verfahren einzuführen bei sowieso schon vorhandenen Regelungen geht weit über das Ziel hinaus. Jetzt ist es an der dänischen Ratspräsidentschaft, der Richtlinie den Sargnagel zu verpassen.