Meinung Bodenüberwachungsrichtlinie. Kein Grund zur Panik
In Brüssel wurde kürzlich die sogenannte Bodenüberwachungsrichtlinie (Soil Monitoring Law) beschlossen. Welche Absicht steckt dahinter?
Herr Dr. Steinhoff-Knopp, in Brüssel wurde kürzlich die sogenannte Bodenüberwachungsrichtlinie (Soil Monitoring Law) beschlossen. Welche Absicht steckt dahinter?
Im Rahmen ihrer Bodenstrategie 2030 hat sich die Europäische Union das Ziel gesetzt, bis 2050 alle Böden in einen guten Zustand zu versetzen, um deren Funktionen nachhaltig zu sichern. Mit der neuen Richtlinie soll nun im ersten Schritt eine stichhaltige Datengrundlage geschaffen werden. Dafür muss jeder Mitgliedstaat ein eigenes Monitoring durchführen und selbst länderspezifische Grenzwerte für die entscheidenden Parameter festlegen. Außerdem gibt es erstmals EU-weite Regelungen zu Altlasten.
Aber es gibt doch in Deutschland bereits etablierte Bodenmonitoringsysteme. Reicht das nicht?
Es stimmt, dass es bei uns bereits etablierte Systeme gibt. So zum Beispiel bundesweit die Bodenzustandserhebungen für landwirtschaftliche Flächen und Wälder sowie die Bodendauerbeobachtungen der Bundesländer. Allerdings reichen diese nicht aus, um die Anforderungen, die jetzt mit dem Soil Monitoring Law gestellt werden, zu erfüllen.
Wie genau soll denn der Bodenzustand ermittelt werden?
Insgesamt 13 Indikatoren sollen dazu dienen, den chemischen, physikalischen und biologischen Zustand der Böden zu beschreiben. Acht davon werden bewertet. Dazu gehören beispielsweise Erosion, Versauerung, Verdichtung oder der organische Kohlenstoffgehalt. In Deutschland können wir die bisherigen Messnetze als Basis nutzen. Allerdings sollen künftig sogenannte Bodeneinheiten festgelegt werden, die über die Anzahl und Lage der erforderlichen Probenahmestellen bestimmen. Für jede Bodeneinheit sind repräsentative Stichproben nötig. Grob geschätzt werden wir über alle Landnutzungen hinweg etwa 10 bis 20 % mehr Messpunkte brauchen als bisher.
Viele Landwirte befürchten, dass jetzt neue Auflagen, zusätzliche Kosten und mehr Bürokratie auf sie zukommen. Ist diese Angst berechtigt?
Für Landwirte ergeben sich aus dem Soil Monitoring Law weder neue Dokumentationspflichten noch Bewirtschaftungsauflagen. Es geht zuallererst um die Schaffung eines robusten und kohärenten Bodenüberwachungsrahmens für die gesamte EU. Das sollte auch im Sinne der Landwirtschaft sein, denn wir werden dadurch viele neue Erkenntnisse zum Zustand unserer Böden gewinnen. 2031 muss jeder Mitgliedstaat einen ersten Bericht bei der Europäischen Umweltagentur einreichen. Mittelfristig sind bei schlechten Bodenzuständen Beratungsangebote für Betroffene angedacht. Ob es langfristig ordnungsrechtliche Anpassungen geben wird, lässt sich nicht gänzlich ausschließen. Allerdings bräuchte es dazu Regularien, die über das Soil Monitoring Law hinausgehen.