Meinung neue Züchtungstechniken. Ein längst überfälliger Schritt
Nach langem und zähem Ringen haben EU-Parlament und -Ministerrat endlich einen Kompromiss zur Reform des EU-Gentechnikrechts gefunden.
Künftig sollen einfache genom-editierte Pflanzen (NGT 1) herkömmlich gezüchteten weitgehend gleichgestellt werden. In diese Kategorie fallen Pflanzen, die auch durch zufällige Mutationen in der Natur oder herkömmliche Züchtung hätten entstehen können sowie solche, bei denen ausschließlich mit arteigenen Gensequenzen gearbeitet wird. Für diese NGT 1-Pflanzen entfallen Kennzeichnungspflichten für Lebens- und Futtermittel sowie besondere Regeln für Freilandversuche, die Zulassung und den Anbau. Nur das Saatgut muss gekennzeichnet werden. Alle anderen mit neuen genomischen Techniken gezüchtete Pflanzen werden in die Kategorie 2 (NGT 2) eingeordnet. Für sie gelten weiterhin die strengen Regeln des EU-Gentechnikrechts. Dass die Politik bei der Ausgestaltung des neuen Rechtsrahmens der Wissenschaft folgt, ist äußerst begrüßenswert. Angesichts der aktuellen Herausforderungen im Pflanzenbau und der politisch gesteckten Nachhaltigkeitsziele wäre es fahrlässig, die Potentiale der neuen Züchtungsverfahren ungenutzt zu lassen. Und in vielen Ländern außerhalb der EU arbeiten die Züchter bereits eifrig damit, was zu Wettbewerbsverzerrungen führt.
Der größte Bremsklotz für das Reformvorhaben war die Frage der Patentierung. Grundsätzlich ist aktuell kein Patentverbot für NGT-Pflanzen vorgesehen. Konkretere Informationen wird der finale Gesetzestext liefern. Allerdings gehört dieses Thema im Grunde gar nicht zwingend in diese Verordnung. Immerhin gibt es eine EU-Biopatent-Richtlinie. Und die ließe sich im Bedarfsfall genauso anpassen.