
Blick ins Feld. Optimales Zwischenfruchtmanagement
Ein optimal auf den jeweiligen Betrieb und nach Situation abgestimmtes Zwischenfruchtmanagement kann ganz unterschiedlich aussehen. Verschiedene Parameter wie Witterung und Aufwuchs sind dabei zu beachten. Erfahren Sie mehr zum Thema von der Hanse-Agro.
Zum Teil wurden die großen, sehr früh gedrillten und somit weit entwickelten Bestände unter trockenen Bedingungen schon gewalzt, um ein Aussamen zu verhindern. Hier muss beobachtet werden, ob die Pflanzen ausreichend abgestorben sind. Im Zweifel muss bei Frost eine zweite Überfahrt mit der Walze durchgeführt werden.
Je nach Region haben erste Fröste das Wachstum der Zwischenfruchtbestände bereits ausgebremst oder gestoppt. Je nach Standort und Folgekultur ergeben sich unterschiedliche Zielzeiträume für die Abtötung der Zwischenfrucht und das Management der Biomasse.
Wie sollte also grundsätzlich an den Standorten vorgegangen werden?
Es ergeben sich nun zwei Szenarien:
1. Im Frühjahr üblicherweise trockenfallende Standorte
Um eine unnötige Verdunstung durch die Zwischenfrucht im Frühjahr zu vermeiden und somit das Wasser für die Folgekultur in der Fläche zu halten, sollten nach Möglichkeit die Zwischenfrüchte bei einer Frostphase gewalzt werden. Dabei wird das Pflanzenwachstum gestoppt und eine flach an der Oberfläche liegende Mulchschicht gebildet, welche vor Evaporation schützt.
Stellen sich keine passenden Bedingungen für ein Walzen der Zwischenfrüchte ein oder es steht viel Ausfallgetreide / -raps, Unkraut oder Ungras (nach dem Walzen) auf dem Acker, so haben wir mit Glyphosat, außerhalb von Heilquellen- und Wasserschutzgebieten, die Möglichkeit, solche Flächen im Frühjahr chemisch zu behandeln.
In Gebieten ohne die Möglichkeit des Glyphosateinsatzes kann eine erste Störung und Bearbeitung bei Frost mit einem flach arbeitenden Werkzeug die weitere Bekämpfung des Ausfallgetreides im Frühjahr erleichtern. Hier sind aber die Fristen der Bearbeitung zu beachten. In Abhängigkeit der Frosttiefe sollten dabei keine zu großen Kluten und Wurzelballen herausgearbeitet werden, die nachher wieder anwachsen können. Eventuell muss hierfür ein weiteres Frostereignis genutzt werden.
2. Feuchte, kühle Standorte mit schweren Böden
Stehen die Zwischenfrüchte auf einem feuchten, schweren und eher kühlen Standort, sollte der Bestand stehen gelassen werden. Zum einen wird durch die Transpiration der Pflanzen aktiv Wasser aus der Fläche entzogen und zum anderen kann in den Zwischenräumen der stehenden Pflanzen Wasser durch Evaporation aus dem Boden entweichen. Ein Walzen und Bilden einer flach am Boden liegenden Mulchschicht würde ein Abtrocknen der Flächen im Frühjahr deutlich verzögern. Solche Bestände können im Frühjahr entweder mit Glyphosat behandelt werden oder mit einer Kombination aus Messerwalze und nachfolgender Scheibenegge oder Flachgrubber zerkleinert und flach eingearbeitet werden.
Bei hohen Biomasseaufwüchsen, die auch ohne ein Walzen eine dicke Mulchschicht über den Winter bilden, kann eine Bearbeitung mit einer Kurzscheibenegge während Frostereignissen ab Februar notwendig werden. Somit wird das Pflanzenmaterial leicht eingearbeitet und der Boden bereits etwas geöffnet, was eine Erwärmung und Abtrocknung des Standortes erleichtert.
Im Anschluss daran kommt jeweils die Saatbettbereitung mit einer bedarfsgerechten mechanischen Unkrautbekämpfung.
Welches Werkzeug für welchen Zweck?
Bei niedrigen Biomasseaufwüchsen eigenen sich Prismenwalzen oft besser als Cambridgewalzen. Das intensive, oberflächliche Andrücken und Quetschen der Pflanzenteile beschleunigt den Absterbeprozess in Verbindung mit dem Frost. Eine intensive Zerkleinerung durch ein Mulchgerät ist meist gar nicht nötig. Wenn das C:N-Verhältnis wie bei noch jungen Pflanzen relativ eng ist, kann eine intensive Zerkleinerung zu einer sehr schnellen Rotte führen und bereits fixierte Nährstoffe könnten bei hohen Niederschlägen auf leichten Standorten ggf. ausgewaschen werden. Bei der Wahl des Zeitpunkts und der weiteren Bearbeitung sollte das berücksichtigt werden. Sofern die Bestände nach dem Walzen ausreichend abgestorben und frei von Ausfallgetreide, Ungräsern und Unkraut sind, besteht dann vorerst kein Handlungsbedarf.
Warum sollten Frostereignisse zum Walzen genutzt werden?
Länger anhaltende Frostereignisse eignen sich vor allem dahingehend, da eine bodenschonende Befahrbarkeit der Ackerflächen möglich ist. Die hohen Wassergehalte im Boden provozieren Schadverdichtungen oder eine nachteilige Veränderung der geschaffenen Bodenstruktur. Der Frost dient aber auch dazu, einen ausreichenden Gegendruck für die Walze zu gewährleisten. Auf den bewachsenen Flächen sollten daher mindestens zwei Frosttage bis zu einer Befahrung abgewartet werden. Sind intensivere Eingriffe in den Boden, über eine Überfahrt mit der Walze hinaus, in den Wintermonaten geplant, so muss besonderes Augenmerk auf die Bodenfeuchtigkeit, die Frosttiefe und die Befahrbarkeit gegeben werden. Nur weil der Boden oberflächlich gefroren ist, ist eine Bearbeitung nicht direkt möglich und sinnvoll. Kontrollieren Sie vor einer Bearbeitung den Bodenzustand mit dem Spaten!
Fristen
Rund um Zwischenfrüchte gelten verschiedene Regeln, wann ein Umbruch bzw. ein Eingriff in den Boden erlaubt und möglich ist:
Wurde eine Zwischenfrucht im Rahmen der GLÖZ 6 (Mindestbodenbedeckung) etabliert, muss diese vom 15.11.-15.01. erhalten bleiben.
Ausnahmen von der Mindestbodendeckung gelten hier bei einer Aussaat von frühen Sommerungen (Sommergetreide, Leguminosen, Zuckerrüben, Sonnenblumen (und weitere), aber kein Soja und kein Mais). Hier darf ein Umbruch ab dem 15.11. stattfinden. Auf schweren Böden (L, T, LT, sL, sL/S, T/SL, T/lS, T/Sl, T/S, LT/lS, LT/Sl, LT/S, L/Sl, L/S, L/Mo, LMo, TMo, T/Mo, LT/Mo) muss eine Mindestbodenbedeckung nur bis zum 01.10. stattfinden.
Wenn Zwischenfrüchte im Rahmen von GLÖZ 7 (Erfüllung des Fruchtwechsels) angebaut werden, muss eine Standzeit vom 15.10. bis zum 15.02. gewährleistet werden.
WICHTIG: Bei einem (diesjährig einmaligen) Anbau einer Zwischenfrucht als Stilllegungsersatz, GLÖZ 8, kann ein Umbruch ab dem 01.01.25 stattfinden. Allerdings müssen hierbei die Regelungen zum Standzeitraum für Rote Gebiete, GLÖZ 6 und GLÖZ 7 betrachtet werden. Ein Umbruch ist zwingend notwendig. Der Bestand, z.B. eine Kleegras-Mischung, kann nicht ohne Umbruch in eine Hauptkultur überführt werden. Erst mit dem Anbau einer Sommerung ist die Vorgabe erfüllt. Auch eine Überführung in eine Brache ist nicht möglich, auch hier muss ein Umbruch stattfinden.
Im roten Gebiet und bei einer Anbaupflicht darf ein Umbruch grundsätzlich erst ab dem 15.01. stattfinden und steht über den bislang genannten Vorgaben! Ein Zerkleinern über eine Walze ist aber immer vor Ablauf der Frist möglich!
Weitergehende länderspezifische Vorgaben sind zu beachten, hier werden zum Teil Messerwalzen und Prismenwalzen differenziert betrachtet!
Dieser Artikel ist zuerst unter www.hanse-agro.de erschienen.