Nach Ekstase herrscht nun Katerstimmung
Für Windprojekte ist das Jahr 2026 ein Jahr der Entscheidungen – und bis diese getroffen sind, ein Jahr der Unsicherheiten. Einerseits steht die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und des Netzpakets an. Andererseits haben die Länder noch bis Ende des Jahres Zeit, die vom Bund vorgegebenen Flächenziele für den Ausbau der Windkraft zu erfüllen. Mit der Bekanntwerdung dieser Informationen werden die zentralen Weichen für den künftigen Ausbau der Windenergie an Land gestellt.
Aus einem im Februar 2026 bekannt gewordenen Positionspapier lassen sich erste Gedanken zur Novellierung des EEG und des Netzpakets entnehmen. Als sicher gilt die Einführung sogenannter Contract-for-Difference, die insbesondere an Standorten mit hoher Windhöffigkeit und geringen genehmigungsbedingten Abschaltzeiten zu einer Verringerung des Durchschnittserlöses führen werden. Mit Sorge betrachtet werden ebenfalls die Überlegungen zu einem Redispatchvorbehalt. Die daraus entstehende Unsicherheit hinsichtlich der Abnahme von Strom in sogenannten kapazitätslimitierten Netzgebieten führt zu einer deutlich höheren Unsicherheit und wirkt sich damit neben der Rentabilität auch auf die Finanzierung von Projekten aus.