Flächenbewertung: Die Knackpunkte der aktuellen Regeln
Mit dem Ländererlass der Finanzverwaltung aus 2024 hat sich die Wertermittlung grundlegend geändert. Standortflächen für Windräder und Freiflächenphotovoltaik verlieren ihre bewertungsrechtliche Zuordnung zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen. Die Werte steigen und bei der Hofübergabe drohen höhere Erbschaft- und Schenkungsteuern. Birger Wesche zeigt, worauf Sie sich einstellen müssen.
Die steuerliche Behandlung von Flächen im Zusammenhang mit Windenergieprojekten hat sich mit einem abgestimmten Ländererlass der obersten Finanzbehörden vom 6. März 2024 grundlegend verändert. Während im Bereich der Ertragsteuern durch die geänderte Erlasslage keine Änderungen zu berücksichtigen sind, liegt der eigentliche Knackpunkt im Bereich der Grundsteuer und der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Genau hier entscheidet sich, ob Flächen weiterhin bewertungsrechtlich dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zugeordnet und begünstigt bleiben – oder ob sie durch die zeitlich in der Regel befristete Nutzung außerhalb der Land- und Forstwirtschaft mit deutlich höheren Werten und damit steuerlichen Belastungen auch bei der Betriebsübergabe eingehen.
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