Katrin Rutt

Editorial

Das Gezerre um das deutsche Düngerecht ist eine Odyssee, die ihresgleichen sucht. Seit Jahren hagelt es Kritik von allen Seiten. Immer wieder wird debattiert, geklagt, neu beraten und nachjustiert. Nun verpflichten zwei aktuelle Gerichtsurteile die Bundesregierung zu einer erneuten Überarbeitung des Düngerechts. Die große Frage ist, ob sie lediglich die angemahnten formalen Mängel beheben wird oder ob sie die Chance nutzt und die Düngegesetzgebung noch einmal grundsätzlich auf den Prüfstand stellt. Letzteres wäre natürlich ein richtig dickes Brett. Und man dürfte dann auch keine allzu kurzfristige Lösung erwarten. Aber wünschenswert wäre es! Denn einige der rechtlichen Regelungen sind aus wissenschaftlicher Sicht durchaus zweifelhaft und wenig bis gar nicht zielführend. 
Unterm Strich geht es darum, einen Interessenausgleich zu schaffen, der für alle Beteiligten tragbar ist. Der Grundwasserschutz ist ein elementares Ziel für uns als Gesellschaft. Gleichzeitig sollte es aber auch möglich sein, mit einem effizienten Düngemanagement die hohe Produktivität unserer Landwirtschaft zu erhalten. 
Mitte Januar kündigte Agrarminister Rainer auf der Grünen Woche an, eine »vollumfängliche Lösung« anzustreben. Für die bevorstehende Düngesaison schafft das natürlich keine Rechtssicherheit. Aber möglicherweise ergeben sich nun auf längere Sicht praxisnähere, zielgerichtetere und verursachergerechtere Düngeregeln. 

Düngung

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Welchen Mehrwert kann CO2-reduzierter Dünger dem Landwirt bieten bzw. welche Vermarktungsansätze verfolgen Yara und Nordzucker? Wie viel CO2 wird bei der Düngerherstellung und im Zuckerrübenanbau eingespart?