Meinung Agrarstrukturgesetz. Bauernland in Naturschutzhand?

In Niedersachsen ist nach mehrmaligen Anläufen nun das Agrarstrukturgesetz in Kraft getreten. Es soll bei der Veräußerung landwirtschaftlicher Flächen sowohl hohe Preise als auch sogenannte ­Flächenanhäufungen verhindern.

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Ist ein Familienbetrieb 
mit 700 ha kein bäuerlicher Betrieb?

Ein Verkauf kann somit verwehrt werden, wenn der Preis 35 % des Verkehrswertes übersteigen würde oder der Betrieb des vermeintlichen Käufers größer ist als das Sieben- bis Achtfache eines Durchschnittsbetriebes. Das wären aktuell 700 – 800 ha, wohlgemerkt inklusive Pachtflächen. Der gut gemeinte Grund dieses Gesetzes ist die Erhaltung bäuerlicher Strukturen, das Verhindern großer Agrarbetriebe und die Vermeidung von Landkäufen durch außer-landwirtschaftliche Investoren.

Ist ein 700 ha großer Familienbetrieb, der als Einzelunternehmen geführt wird, kein bäuerlicher Betrieb? Anscheinend nicht, denn dieser ­Familie kann nun der Kauf von beispielsweise Pachtflächen, die sie schon jahrelang bewirtschaftet, untersagt werden. Auch wird den Verkäufern von Ackerland die Wahlfreiheit ­genommen, von einem vielleicht geringeren Preis mal gar nicht zu reden. Und wie groß ist die Rolle von außerlandwirtschaftlichen Investoren in Niedersachsen wirklich?

Befreit von diesen Regularien sind Kommunen und Käufe zu Natur-schutzzwecken. »Flächenanhäufungen« durch Landwirte sind also nicht in Ordnung, durch Naturschutz­organisationen aber schon? Es drängt sich die Frage auf, ob dieses Gesetz nicht eigentlich ein anderes Ziel verfolgt und der Ausruf der Ministerin »Boden bleibt bäuerlich« nicht eigentlich »Bauernland in Naturschutzhand« heißen müsste?