
Herbizideinsparung. Hacken, Spritzen oder beides?
Unabhängig von den Entscheidungen auf EU-Ebene bleibt es hierzulande bei dem politischen Ziel, massiv Pflanzenschutz zu sparen. Welche alternative Unkrautregulierung setzt sich mit Blick darauf im Maisanbau durch? Klaus Gehring, Kerstin Hüsgen und Roland Gerhards stellen Versuchsergebnisse verschiedener Verfahren vor.
Daneben verfolgen einzelne Bundesländer, zum Beispiel Bayern, ein vergleichbares politisches Reduktionsziel. Der gravierende Unterschied ist die Freiwilligkeit dieser Zielvorgabe, die mit Anreizprogrammen bzw. Umweltfördermaßnahmen hinterlegt ist. Und nicht zuletzt muss auch der inzwischen manifestierte gesellschaftliche Anspruch an eine möglichst » Chemiearme« Pflanzenproduktion beachtet werden.
Laut Daten des Statistischen Bundesamtes werden mit jährlichen Schwankungen regelmäßig etwa 1,9 kg Wirkstoff pro Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche in Deutschland abgesetzt. Auch aus fachlicher Sicht stellt sich die Frage, ob diese Intensität gerechtfertigt ist, oder ob es Ansätze für eine nachhaltig erfolgreiche Reduktion gibt. Aus technischen und ökologischen Aspekten steht h ier die chemische Unkrautregulierung besonders im Fokus. Die Pflanzenschutzdienste von Bayern und Baden-Württemberg haben sich in Kooperation mit der Uni Hohenheim dieser Herausforderung für den Bereich der Unkrautregulierung im Maisanbau gestellt.

In einem mehrjährigen Feldversuchsprogramm werden unterschiedliche Regulierungsverfahren hinsichtlich der Unkrautwirkung, Ertragsabsicherung und Wirtschaftlichkeit untersucht. Das Versuchsprogramm wurde inzwischen auf 20 unterschiedlichen Standorten durchgeführt. Im Mittel über alle Orte trat eine typische Mais-Unkrautflora auf: Das dominierende Leitunkraut war erwartungsgemäß Gänsefuß, gefolgt von Knöterich-Arten, als schwer bekämpfbare Unkräuter in Mais, und der H ühnerhirse (Grafik 1). Im Weiteren traten typische Ackerunkräuter und sommerannuelle Arten wie Bingelkraut, Amarant und Schwarzer Nachtschatten häufiger auf. Als Problemunkraut waren auch Storchschnabel-Arten in den Feldversuchen häufiger vorhanden. Bei den untersuchten Regulierungsverfahren handelte es sich um unterschiedliche Konzepte. Neben einer unbehandelten Kontrolle erfolgte eine rein chemische, eine rein mechanische und zwei kombinierte Verfahren zur Regulierung der standortspezifischen Verunkrautung. Hierbei wurde die Behandlungsintensität der Verfahren am Bedarf bzw. am Unkrautdruck des einzelnen Standortes ausgerichtet. Das bedeutet, dass in der chemischen Variante Präparate bzw. -kombinationen und -Aufwandmengen je nach Standort variierten. Die Art und Häufigkeit der mechanischen Regulierung in den weiteren Verfahren erfolgte ebenfalls nach Bedarf und Möglichkeiten unter den einzelnen Versuchsbedingungen. Lediglich in den beiden kombinierten Verfahren war die Vorlage einer reduzierten Aufwandmenge von Adengo (Isoxaflutole + T hiencarbazone) zur Flächenbehandlung und die Bandbehandlung mit MaisTer Power (Foramsulfuron + Iodosulfuron + Thiencarbazone) + Spectrum Plus (Dimethenamid-P + P endimethalin) fest vorgegeben. In der chemischen Variante wurde das Präparat MaisTer Power in einer Dosis von 1 – 1,5 l/ha häufig eingesetzt. Als zweithäufigste Behandlung wurde die Tankmischung Aspect (Terbuthylazin + Flufenacet) + Laudis (Tembotrione + Isoxadifen) verwendet. Ansonsten waren es standortspezifische Anwendungen mit unterschiedlichen Präparaten und Aufwandmengen.
Die rein mechanische Variante ist am wenigsten rentabel.
Im Mittel der Versuche lag die Behandlungsintensität mit einem Behandlungsindex von 1,34 bereits um 25 % unter dem Niveau des praxisüblichen Herbizidaufwands im Maisanbau (BI: 1,86). Die beiden kombinierten Varianten erreichten noch 70 % (Bandbehandlung, Kombi-II) bzw. nur noch 41 % (reduzierte Vorlage, Kombi-I) der in Deutschland praxisüblichen Herbizidintensität. Bei der rein mechanischen Unkrautregulierung waren im Mittel 2,3 Behandlungen mit Striegel und Hackgerät erforderlich. In den kombinierten Verfahren reduzierten sich die Überfahrten mit Hackgeräten auf 1,6 b zw. 1,7 Maßnahmen.
Versuchsergebnisse. In der Gesamt-Unkrautwirkung konnte die rein chemische Regulierung mit durchschnittlich 97 % Wirkung ein sehr gutes und sicheres Leistungsniveau erzielen. Die kombinierte Variante I erreicht eine gleichwertige, sehr gute Gesamtwirkung von im Mittel 96 %. Nur leicht abgeschlagen platzierte sich die Variante Kombi-II mit einer guten Wirkung von durchschnittlich 93 %. Dagegen lag die Gesamtwirkung der rein mechanischen Behandlung mit 74 % im Schnitt auf einem nicht mehr befriedigenden Niveau. Die Erklärung hierfür liegt in der weitgehend nicht vorhandenen Regulierung von Unkräutern in der Maisreihe durch die eingesetzte Standardtechnik. Dieses Manko konnte auch nicht durch den teilweisen Einsatz von Hackstriegeln oder durch das Anschütten mit der letzten Hackmaßnahme kompensiert werden.
Die vorhandene Differenzierung in der Unkrautwirkung zeigte sich in der Ertragsabsicherung nicht mehr. Hier erreichten alle Verfahren eine mehr oder weniger gleichwertige Ertragsabsicherung von + 26 bis + 45 % gegenüber der unbehandelten Kontrolle (Grafik 3). Die schwache Unkrautwirkung der rein mechanischen Variante spiegelte sich in der tendenziell schwächsten Ertragsabsicherung, während die beiden kombinierten Verfahren die relativ höchste Ertragsleistung ermöglichten. Der tendenzielle Leistungsabstand gegenüber der chemischen Unkrautregulierung könnte durch einen verringerten Herbizidstress und positive Nebenwirkungen der Hacktechnik begründet sein. Die wirtschaftliche Bewertung der Verfahren anhand des bereinigten Mehrertrags (bME) ergab zwar deutliche Unterschiede im Vergleich der Mittelwerte (Grafik 4). Eine statistisch signifikante Unterscheidung zwischen den Verfahren war aufgrund der hohen Streubreite der Einzelergebnisse jedoch nicht möglich. Diese hohe Varianz wurde durch die sehr unterschiedlichen Behandlungskosten der Verfahren an den einzelnen Versuchsstandorten mit verursacht. Für die erzielte Wirtschaftlichkeit ergibt sich letztlich eine relative Rangfolge, in der die Variante Kombi-I mit einem bME von durchschnittlich 400 €/ha an erster Position steht, gefolgt von der Variante Kombi-II und der chemischen Unkrautregulierung mit einem gleichwertigen bME von im Schnitt 330 bis 340 €/ha. Die rein mechanische Regulierung erzielte mit 230 €/ha bME im S chnitt ein deutlich abgeschlagenes Ergebnis. Aus konventioneller Betriebssicht muss zusätzlich berücksichtigt werden, dass für die Eigenmechanisierung der mechanischen Unkrautregulierung ein weiterer Festkostenansatz notwendig ist.
Weitere wichtige Faktoransprüche, die mit den Versuchen ausgewertet wurden, sind der Arbeitszeitbedarf und die verfahrensspezifischen Treibhausgasemissionen. Während die rein chemische Unkrautregulierung mit einer Behandlung und 0,2 Akh/ha auskommt, haben alle anderen Verfahren einen vergleichbar hohen Anspruch von 2,3 bis 2,5 Überfahrten mit1,3 bis 1,6 Akh/ha. Die THG-Belastung liegt auf einem gleichwertigen Niveau von 22 bis 25 kg CO2-Äquivalent je Hektar. Lediglich die Variante Kombi-II verursacht durch einen Herbizidaufwand von 1,4 l/ha bei 2,5 Überfahrten eine erhöhte Emission von im Mittel 36 kg/ha CO2-Äquivalent.