Waldrecht. Zwischen Rechten und Pflichten

Sie wollen Holz einschlagen, der Spaziergänger sucht Erholung: Die verschiedenen Funktionen, die Wälder übernehmen, machen es nicht leicht, alles unter einen Hut zu bringen. Christian Mühlhausen zeigt, was Waldbesitzer dürfen und wozu sie verpflichtet sind.

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht müssen Waldbesitzer unter anderem dafür sorgen, dass an öffentlichen Straßen und Wegen von angrenzenden Bäumen keine Gefahr für Verkehrsteilnehmer oder Wanderer ausgeht. Fotos: landpixel

Umstrittene Novellierungspläne

Im Koalitionsvertrag der Berliner Ampelregierung ist unter anderem die Novelle des Bundeswaldgesetzes vereinbart. Ziel ist es, die Wälder klimaresilienter und naturnäher zu machen. Der Referentenentwurf, der im November 2023 öffentlich wurde, sorgte für großes Kopfschütteln in der Branche. Unter anderem ist davon die Rede, dass die Wälder künftig aus standortgerechten »weit überwiegend heimischen« Baumarten gebildet werden sollen. Das dürfte die klimagerechte Anpassung der Wälder durch ihre Besitzer mit bewährten fremdländischen Arten wie Roteiche, Edelkastanie, Baumhasel, Douglasie und weiteren empfohlenen Exoten deutlich erschweren. Auch der Kahlschlag soll neu geregelt, enger gefasst und strenger reglementiert werden.

Die Branche hat unter anderem mit der Kampagne »Finger weg vom Waldgesetz« reagiert und ein Gutachten in Auftrag gegeben. Letzteres hielt den Entwurf sogar für verfassungswidrig, weil er gegen zentrale Grundrechte verstoße, etwa die auf Eigentum und Berufsfreiheit, und das geplante Gesetz die Sozialpflichtigkeit des Eigentums überdehne. Außerdem seien die neu eingeführten Strafvorschriften eine »massive Verschärfung der Rechtslage« und verstießen gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Schließlich zweifelt das Gutachten die Begründung der Novellierung an. Denn der Entwurf erbringe an keiner Stelle den Beweis, dass das geltende Gesetz nicht geeignet sei, den Herausforderungen gewachsen zu sein.

Johannes Schmitt, Geschäftsführer des Deutschen Forstwirtschaftsrates, sagt zum Entwurf: »Mehr Vorgaben, mehr Bürokratie, Misstrauen und definierte Straftaten anstatt Förderung des aktiven Handelns sowie Vertrauen gegenüber den Forstleuten und Waldbesitzern, die über ihre Generationen unsere Wälder gestaltet haben.« Man wehre sich als Branche nicht dagegen, das Gesetz weiterzuentwickeln und an neue Erfordernisse anzupassen. Aber das bisher Bekannte ginge genau ins Gegenteil.

Mittlerweile hat das BMEL den Entwurf überarbeitet und unter anderem die Straftatbestände entfernt, die Regeln zu Kahlschlägen vereinfacht sowie Ökologie, Erholung und Waldwirtschaft gleichberechtigt nebeneinander gestellt. Ob es tatsächlich eine Novelle geben wird oder das Vorhaben im Sande verläuft, ist derzeit noch nicht klar.