Meinung Rentenpaket. Was für ein Reinfall
Die Kanzlermehrheit steht, das Rentenpaket ist verabschiedet. Alles gut also? Eher im Gegenteil.
Der Rentenbeschluss hinterlässt bei mir den Eindruck einer Regierung, die zwar will, aber nicht kann. Denn wenn ein Regierungsbündnis im ersten Jahr seines Bestehens zum zweiten Mal am Rande des Bruchs steht, bleibt das Bild: Da wird am Ernst der Situation vorbeiregiert. Nicht aus bösem Willen. Nicht, weil man nicht wüsste, wie schlecht die Lage ist. Sondern weil man es trotz aller Mühen nicht besser hinbekommt.
Bestes Beispiel ist das Rentenpaket, das als großer Befreiungsschlag verkauft wird: Eingefrorenes Rentenniveau, gedämpfte Beiträge, gezielte Verbesserungen für Familien und Ältere. Der viel zitierte Satz »Die Rente ist sicher« mag noch gelten. Die Frage ist nicht, ob man irgendwann Rente bekommt, sondern wer das zahlen soll. Schon heute haben 42 % der rund
19 Mio. Ruheständler weniger als 1 000 € netto im Monat. Altersarmut ist längst ein strukturelles Problem. Trotzdem wird das Niveau bis 2031 bei 48 % fixiert. Das konserviert den Status quo und verschiebt notwendige Reformen. Statt das Rentensystem demografiefest zu machen, werden die Ausgaben drastisch erhöht. Schon heute fließt jeder vierte Euro aus dem Bundeshaushalt in die gesetzliche Rente, Tendenz steigend. Ökonomen warnen zu Recht, dass die Politik so das Fundament des Sozialstaats aushöhlt. Denn die Koalition hat mit ihrer Entscheidung die Kostenfrage vertagt. Das ist unfair der jungen Generation gegenüber, weil sie Verteilungskonflikte austragen muss, denen man heute ausweicht. Stabilität wird erkauft, aber nicht gestaltet.
Und was bedeuten die großen Überschriften des Pakets – »Aktivrente« und »Mütterrente« – für Sie als Landwirte? Klar ist: Die Haltelinie, mit der das Rentenniveau gesichert werden soll, gilt auch in der Alterssicherung der Landwirte (AdL). Ebenso dämpft die Begrenzung des Beitragssatzes auf maximal 20 % die Entwicklung des landwirtschaftlichen Einheitsbeitrags. Damit endet der Nutzen aber weitgehend. Kindererziehungszeiten werden nur in der gesetzlichen Rente gutgeschrieben; Landwirtinnen in der AdL profitieren daher nicht von der Ausweitung auf vor 1992 geborene Kinder. Auch die Aktivrente, die einen Steuerfreibetrag von monatlich 2 000 € vorsieht, gilt für Arbeitnehmer, nicht für Selbstständige. Landwirte bleiben außen vor, es sei denn, sie arbeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze in einem Anstellungsverhältnis weiter.
Beim Rentenpaket hat man sich irgendwie über die Ziellinie gerettet. Nun wird Geld ausgegeben, das längst nicht mehr da ist, damit jede Seite etwas vorzuweisen hat. Kanzler Merz versprach der Gruppe junger CDU-Abgeordneter, er werde »den Zug umkehren. Aber jetzt fahren wir erst mal Vollgas in die falsche Richtung.« So lässt sich das Land gewiss nicht zukunftstauglich aufstellen.