Meinung Lieferverträge. Zum Glück gibt es nationale Ausnahmen
Endlich geht es bei dem Artikel 148 der Gemeinsamen Marktordnung voran. EU-Kommission, Rat und Europaparlament haben sich auf einen Kompromiss geeinigt.
Die lange und heiß diskutierte Vertragspflicht bei den Lieferbeziehungen soll künftig kommen – aber mit nationalen Ausnahmen. Dann ist die Bundesregierung am Zug. Denn durch die sogenannte Opt-Out-Regelung entscheiden die EU-Länder selbst, ob Milchpreis, Liefermenge, ein Bezug zu den Produktionskosten oder eine Revisionsklausel im Vertrag enthalten sind. Festzustehen scheint aber, dass Genossenschaften von der Vertragspflicht ausgenommen werden. Weitere
Details wurden aus Brüssel bisher aber nicht bekannt. Dafür fehlen sowohl noch die Rechtstexte als auch die Abstimmung der EU-Institutionen. Bleibt die Bundesregierung bei ihrer bisherigen Meinung, wird bei uns keine Vertragspflicht kommen. Und das ist gut so! Zum Glück ist die EU-Entscheidung erst nach dem Regierungswechsel gefallen. Cem Özdemir hatte sich damals für die Vertragspflicht starkgemacht.
Einzig die Revisionsklausel könnte zum Problem werden. Eigentlich als Schutzschild gedacht, kann sie ein Unsicherheitsfaktor sein: Sie bringt den Milcherzeugern durchaus Vorteile. Die können ihren Liefervertrag kündigen, wenn die Erzeugerpreise stark steigen oder sich Produktionskosten verändern. Wählen aber zu viele Mitglieder einer Erzeugergemeinschaft diesen Weg, kann es die ganze Vereinigung sprengen. Hierfür fehlt eine Regelung.