
Erntegut-Bescheinigung: In wenigen Klicks zum Dokument
Damit in der Vermarktung alles passt, gehört die Erntegut-Bescheinigung dazu. Das entsprechende Dokument sollen Landwirte jetzt leichter beantragen können.
Die sogenannte Erntegut-Bescheinigung hat im vergangenen Jahr für viel Verunsicherung und Unmut bei Landwirten und der aufnehmenden Hand gesorgt. Für dieses Jahr haben der Bund Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) und die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) die Erntegut-Bescheinigung und die dazugehörige Website überarbeitet, um das Vorgehen für die Landwirte zu vereinfachen.
Nach wie vor freiwillig
Die kostenlose Erntegut-Bescheinigung ist zur Vorlage durch Landwirte beim Erfasser/Händler gedacht und ist nach wie vor freiwillig. Allerdings hatte der Bundesgerichtshof am 28.11.2023 bestätigt, dass Händler von Erntegut sicherstellen müssen, dass dieses im Einklang mit den sortenschutzrechtlichen Bestimmungen erzeugt wurde. Für die Nutzung der Erntegut-Bescheinigung gewährleistet die STV den Datenschutz entsprechend der rechtlichen Vorschriften.
Hier gelangen Sie zur aktualisierten Website, auf der Sie auch ein kurzes Erklärvideo finden: www.erntegut-bescheinigung.de