THG-Quote: Keine Reststoffe aus der Palmölproduktion mehr
Der Bundestag will die eingesetzten Biokraftstoffmengen auf dem schrumpfenden Kraftstoffmarkt bis 2032 konstant halten. Schlupflöcher für Betrugsversuche schließen.
“Aufgrund des sinkenden Energiebedarfes im Verkehr durch die Elektrifizierung sinkt auch der Kraftstoffeinsatz. Um in den kommenden Jahren die absolute Menge dieser Biokraftstoffe beizubehalten, wird die Obergrenze schrittweise bis auf 5,8 Prozent angehoben.” So lautet der entscheidende Absatz in dem am Donnerstag (23. April) vom Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote. Dem Bundestag geht es also nicht um einen verstärkten Einsatz von Biokraftsoffen aus Biomasse, sondern um den Erhalt des Status Quo.
Das sei ein wichtiger Beitrag zur Marktstabilisierung und schaffe für Landwirtschaft und die heimische Produktion Planungssicherheit sowie dringend benötigte Absatzmöglichkeiten, heißt es dazu in einer Mitteilung des Bundestages. Biokraftstoffe seien außerdem als preiswerte Anrechnungsoptionen sofort verfügbar. Mit der Initiative wird die THG-Quote bei Kraftstoffen im Straßenverkehr bis 2040 schrittweise auf 65 Prozent angehoben. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung war ursprünglich eine Quote von 59 Prozent bis 2040 vorgesehen.
Keine doppelte Anrechnung mehr
Zudem soll laut dem Regierungsentwurf eine allgemeine Quote für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs über den Anwendungsbereich der THG-Quote eingeführt werden. Die Quote für fortschrittliche Biokraftstoffe wird angehoben und die Doppelanrechnung entfällt. Der zukünftige Einsatz erneuerbarer Kraftstoffe ist nur noch dann auf die THG-Quote anrechenbar, wenn Vor-Ort-Kontrollen durch staatliche Kontrolleure möglich sind. Die Anrechnung von Biokraftstoffen aus Reststoffen der Palmölproduktion auf die THG-Quote wird beendet.
Ladestrom aus Biogas soll ab Januar 2028 auf die THG-Quote anrechenbar sein. Somit können Biogasanlagen Strom für E-Ladesäulen liefern, was aufgrund der fehlenden Einbeziehung bislang nicht möglich war. Eine weitere Änderung betrifft die Unterquote für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (RFNBO): Sie steigt bis 2040 schneller als bislang geplant von derzeit 1,25 Prozent an, um Investitionsanreize in diesem Bereich zu setzen.
Maßnahmen gegen Betrug stärken …
An die Bundesregierung gewandt forderte der Bundestag dazu auf, weitere Maßnahmen zur Stärkung der Betrugsprävention zu prüfen, unter anderem eine Veto-Möglichkeit von Behörden bei der Benennung von Validierern und Zertifizierern sowie Anpassungen im Strafrecht, um Fehlverhalten von Validierern und Akkreditierern verfolgen zu können. Auf EU-Ebene solle sie sich dafür einsetzen, dass die Unionsdatenbank (UDB) zeitnah in Betrieb genommen wird.
… E5 nicht mehr an jeder Tankstelle
Die Schutzsortenregelung von E5 in der 10. Bundesimmissionsschutzverordnung solle flexibilisiert werden, so eine weitere Forderung des Bundestages. Benzin mit 5 Prozent Bioethanol-Anteil (E5) solle weiterhin verfügbar bleiben, jedoch nicht mehr verpflichtend an jeder Tankstelle. Dadurch werde der Einsatz von erneuerbaren Kraftstoffen einfacher und die Möglichkeit geschaffen, weitere CO2-Einsparungen der Bestandsflotte zu realisieren.
In Kooperation mit agrarticker.de.