Neue Züchtungstechniken: EU macht den Weg frei
Nach Jahren ideologischer Grabenkämpfe um die Gentechnik schlägt Europa einen neuen Weg ein. Das Europäische Parlament hat den Kompromiss zu den Neuen Genomischen Techniken (NGT) bestätigt und damit die letzte große Hürde für moderne Züchtungsverfahren wie die Genschere (CRISPR) aus dem Weg geräumt.
Für die europäische Landwirtschaft ist das mehr als eine regulatorische Anpassung – es ist ein überfälliger Schritt, um bei Innovationen in der Pflanzenzüchtung international nicht weiter zurückzufallen.
Der Kern der Reform. Pflanzen, deren genetische Veränderungen auch auf natürlichem Weg oder durch klassische Züchtung entstehen könnten, werden künftig weitgehend konventionellen Sorten gleichgestellt. Damit folgt die EU endlich einer wissenschaftlich naheliegenden Logik: Entscheidend ist das Ergebnis der Züchtung – nicht die Methode, mit der es erreicht wurde. Für diese sogenannte Kategorie 1 entfallen die aufwendigen Zulassungsverfahren des bisherigen Gentechnikrechts. Saatgut bleibt kennzeichnungspflichtig, die meisten daraus erzeugten Produkte dagegen nicht. Die neuen Verfahren ermöglichen es Züchtern, gewünschte Eigenschaften deutlich schneller und präziser in neue Sorten einzubauen. Resistenzen gegen Krankheiten, Viren und Schädlinge, eine bessere Stickstoffeffizienz oder eine höhere Toleranz gegenüber Trockenheit und Wetterextremen könnten so in deutlich kürzerer Zeit verfügbar werden. Was bislang viele Kreuzungs- und Rückkreuzungsschritte erforderte, lässt sich künftig gezielter und effizienter erreichen.
Alle anderen mit neuen genomischen Techniken gezüchteten Pflanzen, bei denen mit artfremdem Material gearbeitet wird, fallen in die Kategorie 2 (NGT 2). Für sie gelten weiterhin die strengen Regeln des EU-Gentechnikrechts.
Die Technologie ersetzt die klassische Pflanzenzüchtung nicht, sondern erweitert ihren Werkzeugkasten. Gerade angesichts des Klimawandels, zunehmender Resistenzen und wachsender Anforderungen an den Pflanzenbau wäre es kaum nachvollziehbar gewesen, wenn Europa diese Technologien weiter ausgebremst hätte. Die Entscheidung schafft die Voraussetzung dafür, dass Forschung, Züchtung und landwirtschaftliche Praxis wieder näher zusammenrücken und europäische Züchter im internationalen Wettbewerb nicht weiter ins Hintertreffen geraten. Nicht unter die vereinfachten Regeln fallen Pflanzen mit Herbizidtoleranzen oder Eigenschaften zur Bildung insektizider Substanzen. Sie bleiben den bisherigen Gentechnikvorschriften unterworfen.
Die beschlossenen Regelungen werden zwei Jahre nach der Veröffentlichung des endgültigen Verordnungstextes Gültigkeit erlangen, da noch delegierte und Durchführungsrechtsakte zur konkreten Umsetzung in den Mitgliedstaaten festgelegt werden müssen. In dieser Phase soll laut Trilog-Beschluss auch die Patentfrage noch einmal konkreter ausgehandelt werden. Aus Sicht der Züchter besteht hier weiterhin eine Regelungslücke, wie Sorten-Urheber bestimmt und Weiterzüchtungen mit patentierten Sorten so geregelt werden, dass allen Züchtern auch in Zukunft uneingeschränkter Zugang gewährt wird. Dieses Thema kann entweder im Rahmen der neuen Verordnung zu NGT-Pflanzen verhandelt werden oder über eine Anpassung der EU-Biopatent-Richtlinie. Dass letztere in Brüssel neu "aufgemacht" wird, gilt allerdings als unwahrscheinlich.
Einordnung. Unterm Strich ist die Entscheidung kein Freibrief für jede technologische Entwicklung. Sie ist aber ein längst überfälliges Signal, dass Europa Innovationen in der Pflanzenzüchtung nicht länger als Risiko, sondern wieder als Teil der Lösung betrachtet.
Der Beitrag stammt aus unserem Newsletter “Spotlight” vom 18.06.26. Hier können Sie sich zum kostenlosen Newsletter anmelden.