Ersteller: Stockfotos-MG Quelle: stock.adobe.com Steuerfragen werden bei Freiflächen-PV weiterhin besonders bei Erbschaft und Schenkung heiß diskutiert.

Flächenumwidmung. »Es gibt noch viele offene Fragen«

Ob Grundsteuer, Erbschaftsteuer oder Aufdeckung stiller Reserven: Wenn Sie Flächen zur Stromerzeugung umnutzen, lauern einige Steuerfallen, warnt Felix Meyer.

Das Verpachten von Freiflächen für Photovoltaikanlagen bietet Grundstückseigentümern auf den ersten Blick attraktive Einnahmemöglichkeiten. Doch in unterschiedlichen Bereichen, so z. B. bei der Übertragung und Vererbung dieser Flächen, können erhebliche Steuerbelastungen entstehen. In Bezug auf diese Problematik gibt es noch große Unsicherheit. 

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