Biosprit. Der Betrug mit HVO und Ölabfällen geht weiter
In der EU ist Palmöl als Biodieselrohstoff nicht erlaubt. Aber umdeklariert als Abfall wird er zum bevorzugten Rohstoff. Die Doppelanrechnung auf die Treibhausgasminderungsquote schafft unverändert Anreize zum Betrug.
Gelegenheit macht Diebe«, sagt ein altes Sprichwort. Und die komplexen EU-Vorschriften zur CO2-Minderung sind eine solche Gelegenheit für Betrüger. Das Prinzip ist einfach: Palmöl als Rohstoff für Biodiesel wird in Deutschland seit 2023 nicht mehr auf die Minderungsquote für Treibhausgas (THG) angerechnet. Ausdrücklich erwünscht und gefördert sind aber Altspeisefette aus Kantinen. Biodiesel aus solchen Quellen werden bis zu einer Beimischung von 1,7 % doppelt auf die THG-Minderung angerechnet. In der Menge sogar unbegrenzt doppelt angerechnet werden Abfallstoffe aus der Lebensmittelerzeugung. In beiden Fällen ist es dabei völlig unerheblich, ob der Ausgangsstoff Palmöl, Tierfett, Rapsöl oder Mais war. Das entscheidende Kriterium ist ausschließlich, wie der Rohstoff im Prozess entsteht. Es lohnt sich also für die Mineralölwirtschaft, Biosprit aus solchen Rohstoffe einzusetzen – und da es um dreistellige Millionenbeträge geht, ist es nicht mehr weit zum Betrug.