Meinung Biozid-Verordnung: Kopfweiden gegen Ratten?
Seit dem 1. Januar 2026 gelten für die Bekämpfung von Schädlingsnagern neue Regeln. War man als Landwirt in der Vergangenheit mit dem Sachkundenachweis Pflanzenschutz ausreichend geschult, benötigt man nun ab Mitte 2027 darüber hinaus ein neues Zertifikat.
Dazu muss ein mehrtägiger Kurs inklusive Abschlussprüfung absolviert werden. Selbstverständlich kostenpflichtig. Man könnte nun denken: Die Zeit spare ich und beauftrage einen professionellen Schädlingsbekämpfer. Tun Sie das, müssen Sie auch hier mit enormen Mehrkosten rechnen. Denn unter anderem sind die Kontrollen der Fallen nun wöchentlich abzuleisten anstatt vorher alle vier Wochen.
Längst kommen aus entsprechenden Reihen Vorschläge zur Rattenbekämpfung ohne Gift. Pflanzen Sie um Ihren Stall herum doch zum Beispiel Kopfweiden, Erlen und Birken, um Eulen und Turmfalken anzulocken. Falls sich ein entsprechendes Tier ansiedelt, würde es bis zu fünf Ratten am Tag schaffen. Das ist doch schon mal ein Anfang. Oder Sie setzen Lebendfallen ein. Aber wohin dann mit den Gefangenen? Vielleicht zum Einschläfern beim Tierarzt?
Selbstverständlich ist im Umgang mit Rodentiziden Sachverstand wichtig und der Einsatz muss fachmännisch erfolgen. Dass dafür ein weiterer Kurs verlangt wird, ist am Ende nur Bürokratie – und spricht ausgebildeten Landwirten eine fachliche Kompetenz ab. Dass der Landwirt selbst ein enormes Interesse daran hat, Köder fachgerecht anzuwenden, Gewässer und andere Tiere davor zu schützen, versteht sich von selbst. Es bleibt festzuhalten: mehr Auflagen, mehr Kosten – auch mehr Umweltschutz? Das bleibt fraglich.