EU-UK-Abkommen: Annäherung mit Risiken
Der Brexit war politisch gewollt, seine wirtschaftlichen Folgen werden jedoch erst nach und nach sichtbar. Während Deutschland mit dem Vereinigten Königreich einen ordnungspolitisch gleichgesinnten Partner – der ebenso für mehr Haushaltsdisziplin und Freihandel stand – verloren hat, steht London vor der Aufgabe, die Wettbewerbsfähigkeit seines Agrar- und Ernährungssektors zu sichern.
Vor diesem Hintergrund arbeitet die britische Regierung an einer Neuordnung der Handelsbeziehungen zur EU. Ein im Auftrag von CropLife UK erstellter Bericht warnt vor den Folgen einer abrupten Angleichung an das EU-Zulassungsregime für Pflanzenschutzmittel. Demnach könnten landwirtschaftliche Einkommen um rund 10% sinken, begleitet von Produktionsrückgängen bei Acker- und Sonderkulturen.
Kern des Problems ist die regulatorische Divergenz seit dem Brexit. Großbritannien hat eigenständige Zulassungsverfahren etabliert, die teils schneller greifen und auch Wirkstoffe umfassen, die in der EU bislang nicht zugelassen sind. Eine sofortige Rückkehr zu den EU-Vorgaben würde daher nicht nur Anpassungskosten verursachen, sondern auch bestehende Produktionssysteme infrage stellen. Entsprechend fordert der britische Bauernverband NFU eine gesteuerte, schrittweise Angleichung mit klar definierten Übergangsfristen. Aus EU-Sicht ist dies heikel: Übergangsregelungen verändern Wettbewerbsbedingungen und bergen das Risiko, regulatorische Sonderwege zu verstetigen. Zudem hätte ein solches Vorgehen Signalwirkung für weitere Staaten mit Beitritts- oder Sonderstatusambitionen. Die EU wird daher kaum bereit sein, ihre Pflanzenschutz- und Rückstandsregelungen substantiell aufzuweichen.
Die Debatte macht deutlich, wie eng Handelspolitik, Regulierung und Produktionsbedingungen miteinander verknüpft sind. Ein Abkommen löst nicht den grundlegenden Zielkonflikt zwischen nationaler Regulierungshoheit und einem funktionierenden gemeinsamen Markt. Daher überrascht die Mahnung des NFU nicht: "Besser kein Abkommen als ein schlecht verhandeltes."
Der Beitrag stammt aus unserem Newsletter “Spotlight” vom 05.02.26. Hier können Sie sich zum kostenlosen Newsletter anmelden.