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EU greift Forderung nach nutzungsintegrierten Vorgaben in der GAP auf

Im Entwurf einer Durchführungsverordnung schlägt die EU-Kommission kurzfristig für das laufende GAP-Antragsjahr 2024 vor, den Mitgliedstaaten bei den Vorgaben zur Bereitstellung von biodiversitätsfördernden Flächen im Rahmen der Konditionalität eine vierte Option anzubieten.