Blauzungenkrankheit. Impfen Sie auch gegen den Typ 8!
Nachdem viele Betriebe noch immer mit den Folgen der Blauzungenerkrankungen vom vorigen Jahr zu tun haben, steht die neue Saison vor der Tür. Und jetzt geht es nicht nur um den Serotyp 3. Auch gegen den Typ 8 sollte geimpft werden, um die Milchviehbestände zu schützen.
Noch ist »Winterpause«, aber trotzdem ist schon jetzt Zeit, sich für die kommende Gnitzensaison vorzubereiten und so Blauzungenerkrankungen (BTV) vorzubeugen. In diesem Jahr geht es nicht nur um den BTV Serotyp 3, sondern nach langer Pause auch um den Serotyp 8. Denn seit Anfang Oktober 2025 wurden im Südwesten Baden-Württembergs, im Saarland, im Südosten Bayerns und ganz aktuell in Hessen, BTV-8 Fälle gemeldet, (Grafik).
In unseren Nachbarländern tauchte der Serotyp schon früher auf: In Frankreich gab es kontinuierlich BTV-8-Erkrankungen seit 2015, die sich ab 2023 stärker krankmachend und mit erhöhter Sterblichkeitsrate zeigten. In Österreich wurden 2025 mehr als 1 000 Fälle mit zum Teil schweren Verläufen und Todesfällen bei Rindern und Schafen gemeldet. In der Schweiz kam es im zweiten Halbjahr 2025 zu mehr als 220 Ausbrüchen mit BTV-8.
Ungeschützt gegen BTV-8
Derzeit sind die meisten Rinder in Deutschland nicht gegen BTV-8 geschützt. Denn Infektionen mit dem Feldvirus und BTV-8-Impfungen aus den letzten großen Infektionswellen zwischen 2018 und 2021 liegen zu lange zurück. Die Gefahr eines flächendeckenden Seuchengeschehens, ähnlich wie 2024 bei BTV-3, kann deshalb nicht ausgeschlossen werden. Das Ausmaß einer möglichen BTV-8 Ausbreitung ist allerdings nicht vorhersehbar. Es ist von vielen verschiedenen Faktoren wie Umgebungstemperatur und Immunstatus der Tiere abhängig.
Deutlich unterschiedliche Krankheitsbilder je nach Serotyp. Während BTV-3 bei Wiederkäuern zu einer hohen Sterblichkeit, massiven Leistungseinbußen und Missbildungen bei Kälbern führt, traten bei den 2025 protokollierten BTV-8 Fällen vor allem Fieber und Schleimhautverletzungen und -geschwüre auf.
Impfempfehlungen
Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet)empfiehlt, Rinder gegen die Serotypen BTV-8 und BTV-3 zu impfen, um eine möglichst hohe Impfdichte zu erreichen und so das Risiko einer klinischen Erkrankung und weitere Ausbreitungen frühzeitig zu reduzieren. Eine gleichzeitige Impfung des Tieres gegen beide Serotypen sei möglich. Zwischen eng verwandten BTV-Serotypen kann es zwar zu Kreuzreaktionen kommen, dazu zählen aber nicht BTV-3 und BTV-8.
Bis vor Kurzem gab es gegen BTV-8 nur einen Kombinationsimpfstoff, der gleichzeitig Infektionen mit dem Serotyp 4 abdeckt. Mittlerweile gibt es wieder zwei Firmen, die gegen BTV-8 auch einen Monoimpfstoff produzieren. Teilweise könnte es zu Lieferproblemen und Wartezeiten für die Impfstoffe kommen, das gilt vor allem für BTV-8. Gegen BTV-4 zu impfen, sei in Deutschland nur in einigen Regionen zu empfehlen, z. B. im Grenzgebiet zur Schweiz, so die Information verschiedener Tiergesundheitsdienste.
Perspektivisch wäre die Aufnahme einer BTV-3 Komponente in zugelassene Impfstoffe mit einem sogenannten »Multi-strain-Dossier« äußerst wünschenswert, sagt die StIKo Vet. In einem Multistrain-Dossier werden Daten zu mehreren Stämmen eines Erregers wie der Blauzungenkrankheit gebündelt eingereicht und die Behörde erteilt dann nur eine Zulassung, die aber verschiedene mögliche Antigen‑/Stammkombinationen abdeckt.
Egal gegen welchen Serotyp – Ziel muss es sein, dass die Tiere vier bis sechs Wochen vor dem zu erwartenden Beginn des Gnitzenflugs geimpft sind. Wenn je nach Mittel zwei Impfungen im Abstand von drei bis vier Wochen erforderlich sind, sollte die Grundimmunisierung spätestens Anfang April beginnen, so die StIko Vet. Wichtig ist es auch, dass Jungtiere im Alter zwischen drei und 15 Monaten geimpft werden.
Ist nur eine Auffrischungsimpfung nötig, empfiehlt die Kommission eine Impfung im April oder Mai. Sie gilt für Tiere, die im letzten Jahr schon gegen BTV-3 und/oder BTV-8 grundimmunisiert wurden. Diese sollten vor der anstehenden Vektorsaison – spätestens bis Ende Mai – eine einfache Wiederholungsimpfung erhalten haben. Diese Boosterimpfung muss nicht zwingend mit dem gleichen Impfstoff erfolgen und sollte an einer anderen Stelle am Tierkörper vorgenommen werden als im Jahr zuvor.
Eine hohe Impfdichte hat auch Vorteile beim Transport von Tieren. Aktuell gibt es für den Typ BTV-3 keine Einschränkungen mehr im innerdeutschen Handel. Anders ist die Lage bei BTV-8. Tiere aus der Sperrzone dürfen nur verbracht werden, wenn die Auflagen erfüllt sind. Entweder müssen sie vollständig und rechtzeitig vor der Verbringung gegen BTV-8 geimpft sein. Oder sie müssen getestet sein, um den Nachweis der BTV-8-Freiheit zu erbringen. Von den jeweiligen Restriktionszonen (mindestens150 km Radius um das Ausbruchsgebiet) sind derzeit mehrere Bundesländer betroffen.
Änderungen bei den Restriktionszonen
Allerdings gibt es ab diesem Sommer Änderungen bei der Einstufung der Serotypen nach EU-Seuchenrecht. Alle BTV-Serotypen werden ab Mitte Juli 2026 zu einer D + E-Seuche herabgestuft. Zuvor war die Blauzungenkrankheit eine C-Seuche, für die eine Überwachung und Tilgung vorgesehen ist. Die Änderung bedeutet, dass es den Status »freie Gebiete« künftig nicht mehr gibt. Auch Tilgungsprogramme sind für in D und E eingestufte Seuchen nicht vorgesehen. Möglicherweise gibt es also ab dem 15. Juli keine BTV-Restriktionszonen und BTV-bezogene Auflagen für das innerdeutsche Verbringen von für BTV empfänglichen Tieren. Die Entscheidung darüber liegt bei den für die Durchführung des Tiergesundheitsrechts zuständigen Behörden der Länder. Sie sind es auch, die diese EU-Verordnung in nationales Recht umsetzen müssen. Ob dies dann tatsächlich eine Erleichterung beim Verbringen von Tieren aus einem von BTV betroffenen Gebiet bedeutet, muss sich zeigen. Kritiker rechnen eher damit, dass die neuen Vorgaben auch nicht leichter umzusetzen sind.
Fazit
Noch ist die Seuchenlage nicht akut, aber bei milder werdenden Temperaturen wird das Thema BTV-8 immer drängender. Dass die Impfung die einzelne Möglichkeit ist, Herr der Lage zu werden, hat schon der BTV-3-Ausbruch gezeigt. Die Impfbereitschaft seitens der Betriebe ist da. Zum Problem könnte aber erneut die Impfstoffverfügbarkeit werden. Hohe Impfraten erleichtern auch den Tiertransport. Hier ändern sich ab Mitte Juli die rechtlichen Rahmenbedingungen mit der Herabstufung der BTV-Serotypen zu D + E-Seuchen. Es liegt dann in der Hand der Bundesländer, wie sie die Veränderungen umsetzen.