
Serie Wald
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Holzvermarktung
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Waldrecht. Zwischen Rechten und Pflichten
Sie wollen Holz einschlagen, der Spaziergänger sucht Erholung: Die verschiedenen Funktionen, die Wälder übernehmen, machen es nicht leicht, alles unter einen Hut zu bringen. Christian Mühlhausen zeigt, was Waldbesitzer dürfen und wozu sie verpflichtet sind.
Wie Eigentümer von landwirtschaftlichen Flächen oder Wohngrundstücken gewisse Rechten und Pflichten haben, gilt das auch und besonders für Waldbesitzer. Was dürfen Sie und was nicht? »Es gibt in Deutschland ein flächendeckendes System der forstfachlichen Beratung, das jeder Waldbesitzer in Anspruch nehmen kann, um seinen Wald rechtskonform zu pflegen und zu entwickeln«, sagt Johannes Schmitt, Geschäftsführer des Deutschen Forstwirtschaftsrates.
Bund gibt Rahmen vor
Bei den meisten Regelungen rund um den Wald gibt der Bund den rechtlichen Rahmen vor. In diesem können sich die Bundesländer mit ihren Landeswaldgesetzen bewegen und die einzelnen Aspekte regionenspezifisch im Detail regeln. Zentraler Baustein der meisten den Wald betreffenden Regeln ist das 1975 erlassene Bundeswaldgesetz. Grundsätzlich geht es in diesem Regelwerk vor allem darum, einen Ausgleich zwischen den mitunter konkurrierenden Interessen zu schaffen (z. B. Nutzfunktion, Schutz- und Erholungsfunktion).
Klarheit für jeden Einzelnen bringt aber immer nur der Blick ins Landeswaldgesetz. Das Bundeswaldgesetz habe sich in den vergangenen 50 Jahren bewährt, sagt Schmitt vor dem Hintergrund, dass die Novelle dieses Gesetzes im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbart ist, bisher bekannte Inhalte dieser Novelle aber auf massiven Widerstand der Branche stößt: »Das, was im November 2023 an die Öffentlichkeit kam, ging in die entgegengesetzte Richtung von dem, was wir jetzt brauchen«, sagt Schmitt (siehe Kasten).