Regulierung. Neue Freiheiten bergen auch Risiken

Erleichterte Zulassung genomveränderter Pflanzen, eigene Bewertungszyklen, kürzere Wirkstofflaufzeiten und ein nationaler Belastungsindikator bei Pflanzenschutzmitteln: Das schafft Forschungsspielräume auf der Insel, erhöht jedoch die Marktrisiken für Exporte in die EU.

Seit dem formellen Austritt aus der EU kann Großbritannien seine Vorgaben für neue Züchtungstechnologien und den Pflanzenschutz selbstständig treffen. Die Regeln des Binnenmarktes gelten nur noch in Nordirland, sodass zwischen beiden Rechtsräumen zunehmend »Regulierungsfugen« entstehen, die Handel und Forschung gleichermaßen berühren.

Neue Züchtungstechnologien

Mit dem Genetic Technology Act 2023 hat die Regierung Genome-Editing-Organismen, die keine artfremden DNA-Fragmente enthalten, weitgehend aus dem strengen GVO-Recht herausgelöst. Das Gesetz gilt allerdings nur im englischen Landesteil, nicht in Schottland, Wales und Nordirland. Für solche Organismen genügt künftig eine Registrierung, und nur komplexere Eingriffe erfordern noch ein Risikodossier. Die Durchführungsbestimmungen sollen im Herbst 2025 in Kraft treten.

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