Meinung Wirkstoffe. Hoffnungsschimmer für den Pflanzenschutz
Darüber wird in Dauerschleife diskutiert, wenn es um Pflanzenschutzmittelzulassungen geht: Die Rolle des Umweltbundesamtes (UBA).
Der Punkt dabei sind nicht die inhaltlichen Anliegen der Behörde, sondern deren herausgehobene Position im nationalen Zulassungsprozess. In der Praxis führt sie dazu, dass das UBA Zulassungsverfahren faktisch blockieren kann, es damit praktisch als Genehmigungs- und nicht als Bewertungsbehörde fungiert. Das gibt es nur in Deutschland.
Diese Struktur der Zulassungsentscheidung wird mit Blick auf die Verfügbarkeit von Wirkstoffen seit Langem beklagt – bisher ohne Konsequenzen. Doch jetzt könnte sich wirklich etwas
ändern: Der Bundesrat hält die bisher eingeleiteten Maßnahmen zur Verbesserung der Zulassungssituation im Pflanzenschutz für unzureichend. Und laut einer von der Länderkammer
Anfang Mai gefassten Entschließung soll unter anderem die derzeitige Stellung des UBA bei der Zulassung aufgehoben werden. Ziel sind klare Zuständigkeiten und eine gestärkte zentrale Zulassungsbehörde. Das Julius Kühn-Institut (JKI), das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und dasUBA wären dann gleichberechtigt und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als zentrale Zulassungsbehörde gestärkt.
Unglaublich, dass es nicht längst so läuft. Natürlich muss im Zulassungsprozess eine Behörde die Einschätzungen der »Benehmensbehörden« abwägen und dann entscheiden – und diese
Entscheidung muss dann auch gelten.