In Verbindung mit dem Wachstumschancengesetz wurde auch die Einführung der elektronischen Rechnung
beschlossen. Das leistet der Digitalisierung im Agrarbüro Vorschub – Papierrechnungen
gehören der Vergangenheit an. (Foto: Borin – stock.adobe.com)

Betriebsführung. Elektronische Rechnungen sind bald Pflicht

Der Gesetzgeber hat mit Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes Ende März die Verpflichtung zur Nutzung elektronischer Rechnungen gesetzlich verankert. Das trifft auch Sie als Landwirte. Ab dem 1. Januar 2025 müssen Sie den Empfang von Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format (E-Rechnung) gewährleisten. Für Ausgangsrechnungen ist eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2027 vorgesehen.

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