Monitoring. Welche Maßnahmen am meisten bringen
Nach 30 Jahren Düngeverordnung fragt man sich, welche der vielen Vorgaben tatsächlich zielführend sind. Um das herauszufinden, hat der Bund Demonstrationsvorhaben in verschiedenen Modellregionen ins Leben gerufen. Unsere Autoren geben einen Überblick über die bisherigen Erkenntnisse.
Welche Wirkungen zeigen die in der Düngeverordnung (DüV) verankerten Maßnahmen zur Minderung der Stickstoff- und Phosphatbelastung des Grundwassers sowie der Oberflächengewässer? Genau das muss der EU-Kommission in vierjährigem Turnus mit dem Nitratbericht übermittelt werden – zuletzt im Jahr 2024. Grundlage dieses Berichtes sind einerseits Daten von Messtellen in Grund- und Oberflächengewässern. Andererseits werden Daten aus der Agrarstatistik u. a. zur Entwicklung von Mineraldüngerabsatz und Tierbestandszahlen sowie dem Verkauf von Erntegütern und tierischen Produkten genutzt, um Nährstoffüberschüsse in der Landwirtschaft und somit das Emissionspotential zu quantifizieren.
In den vergangenen Jahren sind im deutschen Düngerecht teils umfangreiche Anpassungen und Maßnahmenverschärfungen vorgenommen worden. Dabei soll auch die Wirkung dieser Maßnahmen zukünftig mit einem erweiterten Konzept, dem sogenannten »Wirkungsmonitoring zur DüV«, genauer betrachtet werden. Im Zuge der Anpassungen der Düngeverordnung hat die EU-Kommission das Vertragsverletzungsverfahren 2023 eingestellt. Die Zusagen seitens der Bundesregierung bezüglich des Wirkungsmonitorings müssen allerdings noch umgesetzt werden.
Warum braucht es ein zusätzliches Monitoring? Bislang war es kaum möglich, die Wirksamkeit der durch die DüV vorgegebenen Maßnahmen direkt auf Betriebs- und Schlagebene zu bewerten, da keine geeignete Erhebung entsprechender Daten in größerem Umfang stattfand.