sowie für Betriebe mit hohen Tilgungsleistungen interessant. Foto: agrarfoto
Thesaurierung. Hohe Gewinne klüger versteuern
Die reformierte Thesaurierung eröffnet Personenunternehmen neue Spielräume: Gewinne können günstiger im Betrieb gehalten werden, um Investitionen und Tilgung zu finanzieren. Der eigentliche Vorteil liegt dabei weniger im Steuersatz als im gezielten Aufbau von Liquidität. Harm und Hermann Spils ad Wilken zeigen, für wen sich das lohnt.
Wachsende Betriebe, steigende Investitionskosten und hohe Tilgungsraten führen dazu, dass ein erheblicher Teil des erwirtschafteten Gewinns im Unternehmen gebunden werden muss. Wer große Teile seines Gewinns mit bis zu 45 % versteuern muss, dem fehlt genau diese Liquidität, die für Investitionen oder den Kapitaldienst gebraucht wird.
Hier setzt die reformierte Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a Einkommensteuergesetz (EStG) an. Mit dem Wachstumschancengesetz hat der Gesetzgeber die Regeln zum Veranlagungszeitraum 2024 so angepasst, dass das Instrument erstmals praxistauglich wird.
Wie die Thesaurierung funktioniert
Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften (GbR, KG) versteuern ihren Gewinn grundsätzlich mit ihrem persönlichen Einkommensteuersatz. Dieser kann bis zu 45 % betragen, hinzu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Bei Kapitalgesellschaften ist das anders: Dort liegt die Steuerbelastung im Unternehmen durch Körperschaft- und Gewerbesteuer bei rund 30 %. Erst wenn Gewinne an die Gesellschafter ausgeschüttet werden, kommt eine zweite Ebene hinzu.