Wald. Holz bleibt ein Zukunftsbrennstoff
Was sich mit Feldfrüchten verdienen lässt, kann jeder Landwirt recht schnell beantworten. Doch wie steht es um Holz aus dem eigenen Wald? Oft werden die Potentiale der Forstwirtschaft für das Betriebseinkommen unterschätzt. Immerhin bleibt Holz als erneuerbare Energiequelle mit dem neuen Heizungsgesetz auch zukünftig attraktiv. Christian Mühlhausen gibt einen Überblick.
Serie Wald
Rechtlicher Rahmen für Brennholz
Wirtschaftsaspekte von Privatwald
Holzvermarktung
Rechte & Pflichten für Waldbesitzer
Neue Geschäftsfelder entdecken
Geschäftsmodelle ändern sich – entweder weil es möglich oder unausweichlich ist. Das gilt auch für den Privatwald. Zum einen, weil durch großflächige Kalamitäten, aber auch Naturschutzausweisungen die klassische Haupteinnahme aus dem Holzverkauf nicht mehr wie bisher zur Verfügung steht. Aber auch, weil sich schlichtweg eine Reihe von neuen Geschäftsfeldern aufgetan haben, die neue Möglichkeiten bieten, Erträge aus dem Wald zu generieren.
Deutschland ist ein Land der Privatwaldbesitzer: Fast die Hälfte aller Wälder zwischen der dänischen Landesgrenze und den Alpen sind in privater Hand. In Nordrhein-Westfalen sind es sogar fast 67 %. So verschieden die Wälder sind, so verschieden sind die Eigentümer: Vom Erben in der Metropole über Mitglieder dörflicher Forstgenossenschaften und Kleinstwaldbesitzer bis hin zum großen Nachhaltsbetrieb. In der Landwirtschaft ist der Wald bei dem einen ein »nettes Anhängsel« an den Betrieb, der bestenfalls alle paar Jahre mal Erlöse abwirft. Bei dem anderen ist er ein fester und wichtiger Bestandteil des Betriebseinkommens. Daher widmen wir dem Thema »Wald und Holz« eine kleine Serie, in der wir aktuelle Diskussionen in der Forstwirtschaft aufgreifen, Perspektiven aufzeigen und Impulse geben für eine nachhaltige Nutzung des Waldes.Die gute Nachricht zuerst: Holz ist weiterhin ein erneuerbarer Brennstoff und darf auch künftig in Alt- und Neubauten verwendet werden. Was so selbstverständlich und vor allem für Waldbesitzer etwas absurd klingen mag, stand tatsächlich vor knapp einem Jahr auf der Kippe.
Denn im April 2023 war der Aufschrei in der Forstbranche groß, als die Berliner Ampelkoalition ihren Kabinettsbeschluss zur künftigen Wärmeversorgung präsentierte. Der bewährte Brennstoff Holz kam im Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes nicht mehr vor, es war sogar von einem Verbot von Holzheizungen im Neubau die Rede. Dabei ist Holz selbstverständlich erneuerbar und auch weitgehend CO2-neutral. Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) sah in dem Papier einen massiven Angriff auf die Holzenergie und damit die Zukunft der regionalen Energieversorgung im ländlichen Raum. Gleichzeitig sah man eine nachhaltige Waldpflege in Gefahr. Nicht ohne Grund, denn stolze zwei Drittel der erneuerbaren Wärme in Deutschland stammen aus Holz. Bräche das weg, müsste die fehlende Wärme anderweitig erzeugt werden. Auch für die Waldeigentümer ist die Vermarktung von Restholz, das nicht höherwertiger verwendet werden kann, als Brennholz eine wichtige Einnahmequelle. Damit werden unter anderem der klimaresiliente Waldumbau und kaum attraktive Jungdurchforstungen finanziert.
Doch damit nicht genug. Die Verfasser des Gesetzentwurfes setzten noch einen drauf, indem sie auch die Holzenergie bei Bestandsgebäuden angingen: Bei deren Erneuerung sollten diese künftig mit einer Solar- oder Photovoltaikanlage und einem Pufferspeicher sowie Staubfilter kombiniert werden. Diese Auflagen sind teuer und würden die Holzheizung unattraktiv machen.
In der Folge brach durch die große Verunsicherung der Verkauf vor allem von Pelletheizungen um 46 % ein. Nach Angaben des Bundesverbandes der deutschen Heizungsindustrie waren nur 4,4 % der 2023 in Betrieb gegangenen Anlagen Biomasseheizungen. Lediglich Scheitholzöfen verzeichneten Zuwächse.
Wem gehört der Wald?
Über 11 Mio. ha Wald gibt es in Deutschland. 48 % davon sind in Privatbesitz, 29 % gehören den Ländern, 19 % sind Eigentum von Körperschaften und 4 % besitzt der Bund (Truppenübungsplätze, Bundeswehrstandorte etc.). Privatwald findet man besonders häufig in dünn besiedelten Regionen – mit erheblichen regionalen Unterschieden: von 24 % im waldreichsten Bundesland Hessen bis zu 67 % in Nordrhein-Westfalen. Beim Staatswald liegt der Anteil zwischen 17 % in Nordrhein-Westfalen und 50 % in Mecklenburg-Vorpommern. Den größten Teil des heutigen Staatswaldes bilden ehemals landesherrliche Wälder und säkularisierter Klosterbesitz.
Auffällig ist die Besitzverteilung des Privatwaldes, der in Deutschland überwiegend klein strukturiert und zersplittert ist. Etwa die Hälfte der Privatwaldfläche entfallen auf Betriebe mit weniger als 20 ha. Und nur 13 % gehören zu größeren Forstbetrieben mit über 1 000 ha. Dabei haben sich die Eigentumsstrukturen historisch und regional unterschiedlich entwickelt: Die Klein- und Kleinstwaldflächen in Privatbesitz sind oft im Zuge der his-
torischen bäuerlichen Besiedelung oder durch Erbteilung, Teilung der Allmende oder Aufforstung landwirtschaftlicher Flächen entstanden. Die AGDW schätzt die Zahl der körperschaftlichen und privaten Waldeigentümer in Deutschland auf 2 Mio. Deren forstfachliche Beratung ist ein wichtiges Feld der Forstpolitik.
Kehrtwende. Der Protest, dem sich weitere Verbände zu einer »Allianz pro Holzenergie« anschlossen, hatte schließlich Erfolg. Holz wurde über Nacht aus der Schmuddelecke, in der sich schon Kohle, Öl und Gas befinden, wieder herausgeholt. Das im September 2023 vom Bundestag beschlossene neue Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz) soll nach Aussagen des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine umfassende Modernisierung der Wärmeversorgung in Deutschland einleiten. Für Investitionen gebe es ausreichende Übergangsfristen sowie Härtefallregelungen und eine Förderung für den Heizungstausch von maximal bis zu 70 %.
Was jetzt gilt. Bei Häusern in Neubaugebieten müssen seit diesem Jahr mindestens 65 % erneuerbare Energien zum
Heizen genutzt werden. Holz zählt mittlerweile wieder dazu. Bestandsgebäude und Neubauten in Baulücken müssen diese Vorgabe abhängig von der Gemeindegröße nach dem 30. Juni 2026 bzw. dem 30. Juni 2028 erfüllen. Die Fristen sind angelehnt an die im Wärmeplanungsgesetz vorgesehenen Fristen für die Erstellung von Wärmeplänen.
Die Regelungen gelten für neue Heizungen. Bestehende Heizungen sind nicht betroffen und können weiter genutzt und repariert werden. Werden sie jedoch ersetzt, greifen die neuen Regelungen.
Die Bundesregierung bietet finanzielle Anreize, um den Umstieg auf umweltfreundliches Heizen zu fördern. Haushalte erhalten bis zu 50 % (im Einzelfall noch mehr) Förderung für den Einbau von Holzheizungen sowie anderen umweltfreundlichen Heizsystemen (Wärmepumpe, Solar, Geothermie etc.). Über die KfW-Bank gibt es sogenannte Ergänzungskredite, die bis zu einem bestimmten Haushaltseinkommen auch zinsvergünstigt sind. Kurzum: Die Diskriminierung von Holz über das Gebäudeenergiegesetz ist vom Tisch.
Nun droht allerdings weiteres Ungemach: Die Einführung eines CO2-Preises auf die Verbrennung von Holz. Bislang handelt es sich zwar nur um ein Thesenpapier. Das jedoch hat einen brisanten Inhalt – und stammt von einer durchaus anerkannten wissenschaftlichen Institution: dem Deutschen Biomasseforschungszentrum DBFZ. In dem Papier geht es nicht nur um die Freisetzung von CO2 bei der Verbrennung, was der Baum ja zuvor in der Zeit des Wachsens aufgenommen hat und daher per se klimaneutral ist, sowie die bei der Bereitstellung des Brennholzes entstehenden Emissionen (Fällen, Rücken, Transportieren, ggf. Trocknen von Holz). Stattdessen handelt es sich eher um ein ganzheitliches Konzept, wie Holz zur Klimaneutralität beitragen kann. Dazu gehört neben der energetischen Nutzung auch die zu bevorzugende stoffliche Nutzung etwa für Möbel, Holzbau, etc., weil dort der Kohlenstoff in Form von Holz dauerhaft gespeichert ist.
Als dritter Punkt ist es der Vorratsaufbau im Wald, also die Speicherung von CO2 in stehenden und wachsenden Baumbeständen, um dieses CO2 der Atmosphäre zu entziehen. An dem DBFZ-Papier gibt es zwar reichlich Kritik – etwa, dass man durch eine Holzverbrennungsabgabe die erwünschten Durchforstungen zugunsten eines klimastabilen Waldumbaus bestrafen würde und Holzenergie häufig aus Forstprodukten gewonnen wird, die nicht als Balken oder Brett taugen. Zudem hat auch der Vorratsaufbau in den Wäldern Grenzen, da nicht genutztes Holz im Wald verrottet und wiederum CO2 freisetzt. Die CO2-Abgabe für Holz steht aber nun im Raum und wird in Fachkreisen intensiv diskutiert. Ein Bündnis aus Holz-, Forst- und Erneuerbare Energie-Verbänden hat sich in einem gemeinsamen Papier gegen diese Bepreisung ausgesprochen.