Mitarbeiter. Produktivität beginnt beim Arbeitsvertrag
Arbeitszeit, Mindestlohn, Dokumentationspflichten: Mitarbeiter zu beschäftigen, wird immer komplizierter. Wer die arbeitsrechtlichen Stellschrauben kennt und die Regeln gezielt nutzt, kann Personal effizient einsetzen und Risiken vermeiden.
Rund 876 000 Menschen arbeiten derzeit in der Landwirtschaft – davon etwa 400 000 Familienarbeitskräfte, 235 000 fest angestellte Mitarbeiter und rund 240 000 Saisonarbeitskräfte. Die Statistik zeigt außerdem: Kaum ein Betrieb kommt ohne Mitarbeiter aus – im Schnitt sind es 3,4 Arbeitskräfte. Inzwischen gleicht es aber einem Sechser im Lotto, passende Mitarbeiter zu finden. Gleichzeitig steigen die Lohnkosten. Für viele Betriebe wird die Personalsuche daher zur größten Herausforderung und zunehmend zur Bremse der Betriebsentwicklung.
Viele reagieren reflexartig: Sie erhöhen die Arbeitsdichte. Doch Produktivität entsteht anders: durch kluge Organisation von Arbeit, durch flexible Arbeitszeitmodelle – und durch einen Arbeitsvertrag, der diese Spielräume bewusst nutzt. Arbeitsrecht wird damit zum betriebswirtschaftlichen Werkzeug im Betrieb.
Das Arbeitsrecht setzt den Rahmen für das Beschäftigungsverhältnis. Es soll Mitarbeiter schützen, lässt Betrieben aber auch Spielräume, Arbeitszeit, Vergütung und Einsatzplanung an betriebliche Anforderungen anzupassen. Tarifverträge und individuelle Arbeitsverträge konkretisieren diese Arbeitsbedingungen und passen sie an branchenspezifische Gegebenheiten an. Gerade in der Landwirtschaft entstehen dadurch Gestaltungsspielräume für die Organisation von Arbeitszeit, Vergütung und Einsatzplanung.