Düngerecht. Wird jetzt alles besser?
Nach der Agrarministerkonferenz in Würzburg nimmt die Neuordnung des Düngerechts Konturen an. Der politische Wille zu mehr Verursachergerechtigkeit ist da – doch ob daraus tatsächlich einfachere, praxistauglichere und rechtssichere Regeln entstehen, ist offen.
Auf der Agrarministerkonferenz in Würzburg wurden wichtige Weichen für eine grundlegende Neuausrichtung des Düngerechts gestellt. Bund und Länder verständigten sich darauf, das anvisierte Regionalisierungsmodell weiterzuverfolgen. Es soll die unterschiedlichen Ausgangslagen der Länder besser berücksichtigen und die Düngung stärker am Verursacherprinzip ausrichten. Kern des Ansatzes: Die Länder sollen künftig zwischen drei Varianten wählen können.
Drei Modelle für das künftige Düngerecht
- Das „bayerische Modell“ verzichtet auf Rote Gebiete und sieht stattdessen eine gesamtbetriebliche Obergrenze für Stickstoff und Phosphor vor. Eine neue Meldepflicht für Wirtschafts- und Mineraldünger soll die Kontrollmöglichkeiten sichern.
- Baden-Württemberg hält dagegen an den Roten Gebieten fest. Betriebe sollen sich aber anhand von Risikokriterien weitgehend von zusätzlichen Auflagen befreien lassen können.
- Auch die Variante des Bundeslandwirtschaftsministeriums kommt ohne Rote Gebiete aus. Dafür sollen allerdings flächendeckend zusätzliche Düngevorgaben gelten. Dazu zählen neue Stickstoffbedarfswerte, etwa für Mais und Gemüse, eine Überprüfung der Anrechnungsfaktoren bei der Düngebedarfsermittlung, eine Reduzierung der N-Düngung im Herbst sowie eine schlagbezogene Obergrenze von 170 kg N/ha für organische Dünger.
Gemischte Reaktionen
Wie zu erwarten, stieß der Beschluss unmittelbar auf gemischte Reaktionen. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer und die Länder werten das Regionalisierungsmodell als Erfolg. Es soll unterschiedliche Ausgangslagen verursachergerechter berücksichtigen und zugleich die Ziele der EU-Nitratrichtlinie erfüllen. Kritik kommt vor allem von Wasserversorgern und Umweltschutzverbänden. Sie warnen vor einem Flickenteppich beim Gewässerschutz und vor mehr statt weniger Bürokratie.
Beim Düngerecht geht es nun darum, aus dem politischen Kompromiss praxistaugliche und wissenschaftlich belastbare Regeln zu machen.
Grundwasserkörper machen nicht an Landesgrenzen halt.
Meinung Düngerecht. Mehr Verursachergerechtigkeit, aber wird es wirklich einfacher?
Dass Landwirte mit Blick auf die bisherigen Regelungen mehr Verursachergerechtigkeit fordern, ist nachvollziehbar. Ob der geplante Regionalisierungsansatz dieses Versprechen einlösen kann, ist allerdings fragwürdig. Grundwasserkörper machen nicht an Landesgrenzen halt. Und gelten künftig von Land zu Land unterschiedliche Vorgaben, droht insbesondere für Betriebe mit Flächen in mehreren Bundesländern zusätzliche Bürokratie. Darüber hinaus dürfte der "Ungerechtigkeitsgedanke" bei unterschiedlichen Düngerechtsvarianten in der Bundesrepublik weiterhin präsent bleiben. Somit drohen weitere Klageverfahren. Daher werden sich die Gesetzgeber mächtig ins Zeug legen müssen, um die neuen Regelungen "gerichtsfest" zu machen.
Zudem stehen die entscheidenden Gespräche mit dem Bundesumweltministerium und der EU-Kommission noch aus. Zum aktuellen Zeitpunkt ist daher nicht von einem Inkrafttreten neuer gesetzlicher Vorgaben vor dem Jahr 2028 auszugehen. Unterm Strich beschleicht einen das Gefühl, dass das vorgesehene Regionalisierungsmodell leider (wieder einmal) eher politisch statt wissenschaftlich motiviert ist. Es gibt inzwischen eine Vielzahl von Versuchen sowie Zahlen, Daten und Fakten zu Maßnahmen, die die Stickstoff- und Phosphatbelastung des Grundwassers und der Oberflächengewässer wirksam reduzieren. Diese sollten viel stärker in den Diskurs um ein pragmatisches und zielgerichtetes Düngerecht einfließen, als es bisher der Fall ist. Diese Erkenntnisse müssen der Maßstab sein. (Autorin: Katrin Rutt)