Arbeitsrecht. Verstöße kosten jetzt Prämie
Arbeitgeber hatten schon immer jede Menge rechtliche Verpflichtungen ihren Mitarbeitern gegenüber. Seit diesem Jahr kann eine Missachtung allerdings richtig teuer werden – es drohen Kürzungen der Direktzahlungen. Stephanie Greve erklärt, worauf Sie achten müssen.
Kürzungen der Direktzahlungen – das kann seit dem 1. Januar 2025 passieren, wenn Sie als Arbeitgeber bestimmte arbeitsrechtliche Vorschriften nicht einhalten. Aber auch darüber hinaus ist es erforderlich, dass Arbeitgeber ihren Pflichten nachkommen. Dabei sind folgende gesetzliche Vorgaben zu berücksichtigen:
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Nach wie vor bereitet bereits die Stellenausschreibung Probleme. Zwar ist zwischenzeitlich bekannt, dass auch dort keine Diskriminierungen erfolgen dürfen, da ansonsten Bewerber, die nicht eingestellt werden, gegebenenfalls Ansprüche aufgrund einer Diskriminierung geltend machen könnten. Arbeitgeber versuchen dem häufig durch den Zusatz (m/w/d) einer geschlechtsneutralen Ausschreibung gerecht zu werden. Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet jedoch nicht nur Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts, sondern auch aufgrund der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, der Behinderung, des Alters und der sexuellen Identität. Liegt ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz vor, kann der Betroffene binnen zwei Monaten nach Zugang der Ablehnung bzw. nach Kenntnis der Benachteiligung einen Entschädigungs- und/oder Schadensersatzanspruch geltend machen. Bei konkreten Einstellungsvoraussetzungen ist daher zu prüfen, ob diese gerechtfertigt sind, was nachvollziehbar zu dokumentieren ist.
Auch im Rahmen eines Vorstellungsgesprächs und im weiteren Verlauf des Arbeitsverhältnisses ist das AGG zu berücksichtigen. Dies gilt etwa für die Gleichbehandlung bei der Vergütung (»gleicher Lohn für gleiche Arbeit«). Objektive Gründe für etwaige Abweichungen sollten Sie dokumentieren.