
Achtung Frost. Was es zu beachten gilt
Aprilwetter wie aus dem Bilderbuch. Nach einem extrem warmen Auftakt in das Frühjahr ist die Natur explodiert. Im Vergleich zu den Vorjahren (auch die waren bereits früh in der Entwicklung) sind wir mit der Pflanzenentwicklung ca. 2 bis 3 Wochen voraus. Während der trockenen und milden bis warmen Witterung der letzten Tage konnten einige Punkte auf der Aufgabenliste abgearbeitet werden.
In dieser Woche fielen die Temperaturen auf einstellige Durchschnittstemperaturen mit wiederkehrenden Niederschlägen. Am kommenden Wochenende sind bundesweit Nachtfröste von unterschiedlicher Intensität vorhergesagt. Der weitere Witterungsverlauf insbesondere die Nachtfrostsituation muss jetzt, sofern noch Maßnahmen anstehen, penibel beobachtet werden. Nachfolgend ein kurzer Überblick über die kritischen Maßnahmen und Entwicklungsstadien in den Kulturen:
Wintergerste:
Wurden die Gersten am letzten warmen Wochenende gekürzt, stehen hier vorerst keine Maßnahmen an.
Gersten die sich in EC37/39 befinden und/oder die erste Kürzung 14 Tage zurückliegt stehen zur Nachkürzung an. Hier muss jetzt die Lagergefahr genau eingeschätzt werden. Standfeste oder dünne/kurze Bestände sollten bei Frösten nicht zusätzlich mit Wachstumsreglern gestresst werden und die Kürzung ausgesetzt werden. Lageranfällige Bestände können mit moderaten Mengen Wachstumsregler gekürzt werden, sofern noch mindestens 4 Tage Zeit bis zum voraussichtlichen Nachtfrostereignis sind. Ethephon und Trinexapac sind hier dann aber fehl am Platz! Maximal sollten moderate Mengen an Prohexadion eingesetzt werden. Nach den Nachtfrösten sind auch 2-3 Tage Abstand zu halten bevor mit den Kürzungsmaßnahmen wieder begonnen werden kann.
Weizen:
Auch die früh gedrillten Weizenbestände sind in der Entwicklung sehr weit und der Gerste nicht weit hinterher. Ausnahme bilden natürlich Spätsaaten oder kalte Standorte, an denen noch die erste Kürzungsmaßnahmen zu EC31/32 ausstehen. Auch hier muss die Lageranfälligkeit genau eingeschätzt werden und bei Frostgefahr die Kürzung ausgesetzt werden. Dünne und/oder Standfeste Bestände werden dann erst nach Bedarf in EC37/39 nachgekürzt. Müssen die Bestände aufgrund ihrer Lageranfälligkeit jetzt gekürzt werden sollten auch hier moderate Mengen und verträgliche Wirkstoffe (CCC und Prohexadion) gewählt werden. Dennoch muss bis zum Frostereignis eine Zeitspanne von mindestens 4 Tage liegen. Das Schadpotential in eine Frostperiode in Verbindung mit der großen Periode zu kürzen ist hier zu groß! Stehen Nachkürzungsmaßnahmen an gilt das gleiche wie bei der Gerste. Dauerhafte Niederschläge können auch bei kühlen Bedingungen zu Septoriainfektionen führen. Bei Ausgangsbefall im Bestand und anfälligen Sorten kann eine Zwischenlage oder eine T1 bei späten Beständen nötig werden. Reine Azole mit Septoria Wirkung könne auch während einer Frostperiode appliziert werden.
Getreide allgemein:
Insgesamt bedeuten die Nachtfröste, die auf die warme Witterung folgen, extremen Stress für die Pflanzen. Es sollten also bei widrigen Bedingungen nur absolut notwendige Maßnahmen gefahren werden. Diese sind Wachstumsregler in konkret lageranfälligen Beständen und Fungizidmaßnahmen in anfälligen Sorten oder Beständen mit hohem Ausgangspotential.
Spurenelemente und Herbizidmaßnahmen müssen zwingend bis nach der Frostperiode geschoben werden. Nicht nur aufgrund von Verträglichkeit, sondern auch vor dem Hintergrund der Wirksamkeit von Herbiziden.
Zuckerrübe:
In Zuckerrüben können je nach Saattermin die NAK1 oder NAK2 anstehen. Auch hier gilt es die Frostsituation in Verbindung mit der Unkrautgröße genau im Auge zu behalten. Vor dem Hintergrund der kühleren Witterung verlangsamt sich auch das Wachstum der Unkräuter, so dass im Zweifel die Herbizidbehandlung bis nach der Frostperiode geschoben werden kann. 2 Tage nach der letzten Frostnacht kann die NAK gesetzt werden, sobald daraufhin wüchsige Bedingungen herrschen. Die Strategie muss dann in Hinsicht auf Aufwandmengen und Splittingvarianten angepasst werden. Drängt die Behandlung, weil eventuell aufgrund von Wind bereits die Maßnahme geschoben werden musste, sollten zwingend 4 Tage bis zur Frostnacht vergehen können! Eine Applikation aus der Kaltphase raus ist immer besser als in die Kaltphase rein!
Winterraps:
Starker Wind und Niederschlag kann dazu führen, dass die ersten Blütenblätter bereits früher Fallen. Die aktuellen Temperaturen machen eine Sklerotienkeimung derzeit unwahrscheinlich. Aufgrund der fehlenden Kurativleistung der Fungizide in Bezug auf Sklerotinia kann es aber notwendig werden bei den derzeitigen Niederschlägen die Behandlung vorzuziehen. Somit liegt der Wirkstoff am Wirkort, sobald zu den feuchten Bedingungen wieder höhere Temperaturen kommen. Blütenbehandlungen können auch während Frostperioden appliziert werden.
Dieser Artikel ist zuerst erschienen bei www.hanse-agro.de